Mit Brotmesser „Geldeintreiber“ verjagt - Schöffengericht verhängt Haftstrafen gegen 2 Angeklagte -

Im August des letzten Jahres hatten die beiden Angeklagten aus Hattingen mit einer weiteren männlichen Person, dessen Identität sie vor Gericht nicht preisgaben, einen Bekannten in seiner Wohnung in Welper aufgesucht. Dieser Bekannte, gleichzeitig Wohnungsinhaber, gab zu, einem der Angeklagten etwa 1.000 Euro zu schulden und begründete dieses mit seiner früheren Drogenabhängigkeit und Drogenkäufen von dem 28 Jahre alten Angeklagten. Er gab auch zu, von diesem Angeklagten Bargeld geliehen zu haben.

Nachdem er eine neue Freundin kennengelernt hatte, wollte er sich von seinen früheren „Bekannten“ trennen um nach eigenen Angaben „diesen Dunstkreis“ zu verlassen. Frühere Rückzahlungsgespräche waren allerdings erfolglos geblieben, da der Wohnungsinhaber auch nicht über entsprechende Geldmittel verfügte.

Als der 28jährige Angeklagte im August 2015 an der Wohnung des Geschädigten schellte um seiner Rückzahlungsforderung Nachdruck zu verleihen, kam es dann im Treppenhaus zu einer „Rangelei“, in deren Verlauf der ältere Angeklagte und der Wohnungsinhaber zu Boden gingen. Dann soll der weitere 26 Jahre alte Angeklagte und der Unbekannte in das Treppenhaus gekommen sein und auf den Wohnungsinhaber eingetreten bzw. eingeschlagen haben. Dem Geschädigten gelang es nach seinen Angaben nur mit Mühe, auf dem Boden kriechend in seine Wohnung zu gelangen.

Als er die Wohnungstür nicht schließen konnte, weil einer der Angeklagten den Fuß zwischen die Türe stellte, kam ihm seine Freundin zu Hilfe und fuchtelte mit einem Brotmesser durch den Türspalt, sodass die Angeklagten von dem Geschädigten abließen. Nach dem Verlassen des Treppenhauses warf die Freundin dann noch eine Bierflasche hinter den Angeklagten hinterher, die die Bierflasche umgehend in die Wohnung des Geschädigten zurückwarfen.

Der 28 Jahre alte Angeklagte, früher bereits einmal wegen Handel mit Betäubungsmitteln vorbestraft, bestritt vor Gericht, dem Geschädigten Drogen geliefert und ihn bedroht zu haben und erklärte seine Geldforderung mit „Schnorrertum“ des Geschädigten. Im Übrigen habe der Geschädigte ihn im Treppenhaus zuerst geschlagen.

Der 26 Jahre alte Angeklagte, zum Tatzeitpunkt noch mit zwei offenen Bewährungsstrafen, hatte sich in der Vergangenheit bereits 10 Mal vor Gericht zu verantworten. Er gab an, vor dem Haus gewartet zu haben und als er die Rangelei bemerkte, im Treppenhaus nur seinen Bekannten vom Geschädigten gezogen zu haben. „Ich habe nichts gemacht“, erklärte er dem Schöffengericht.

Nach der Stellungnahme der Bewährungshelferin für den 26 Jahre alten Angeklagten
waren für Staatsanwalt Lukas Kapica am Ende der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer die Tatvorwürfe der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten räuberischen Erpressung gegen beide Angeklagten vollumfänglich bestätigt.

„Sie dürfen hier lügen, aber ich muss ihnen nicht glauben“, so Staatsanwalt Kapica zu dem 28 Jahre alten Angeklagten und beantragte für diesen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Für den 26 Jahre alten Angeklagten forderte er eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, ebenfalls ohne Bewährung.

Diese Einschätzung teilten die beiden Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Hanisch und Rechtsanwalt Henner Sentner nicht. In ihren ausführlichen Plädoyers erläuterten sie Begriffe wie Nichteinbindung in den Tatplan, Putativnotwehr, keine rechtswidrige Bereicherung und forderten schlussendlich Freispruch für beide Angeklagten.

Nach Beratung des Schöffengerichtes verurteilte dieses dann beide Angeklagte wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit räuberischer Erpressung. Der 28 Jahre alte Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin hat er 500 Euro an die Lebenshilfe zu zahlen. Der 26 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Gegen dieses Urteil können die Angeklagten noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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