Personenüberprüfung auf dem letzten Altstadtfest eskalierte – 6 Monate Gefängnis

Ein 28 Jahre alter auswärtiger Besucher des letzten Altstadtfestes wurde jetzt wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Mit seiner aus Herne stammenden Freundin hatte der aus Wasserburg am Inn stammende 28 Jahre alte Mann, der jetzt aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht wurde, das letzte Altstadtfest Ende Mai 2017 besucht. Nach dem Konsum von Alkohol und Amphetaminen hatte er sich zwei ihm auf der Straße entgegen kommenden Polizeibeamten in beleidigender Weise gezeigt.

Als diese daraufhin bei ihm eine Personenkontrolle durchführen wollten, widersetzte er sich den polizeilichen Maßnahmen. Nach Feststellung seiner Personalien rannte er weg und vergaß seinen Personalausweis mitzunehmen. Eine Polizeibeamtin rief ihm hinterher, er solle doch seinen Personalausweis mitnehmen.

Ein Polizeibeamter, der in Zivil nach seinem Dienst auf dem Nachhauseweg war, erkannte auf der August-Bebel-Straße nur, dass ein Mann von zwei seiner Kollegen wegrannte und eine Kollegin etwas hinterher rief.

Widerstand gegen Polizeimaßnahmen
Daraufhin stoppte er den ihm entgegen rennenden Mann und gab sich als Polizeibeamter zu erkennen. Nach Eintreffen seiner Kollegen eskalierte die Situation. Die Beamten wurden beleidigt. Der Angeklagte ließ sich fallen und leistete Widerstand. Auf dem Weg zur Wache versuchte er im Polizeiwagen dem neben ihm sitzenden Beamten einen Kopfstoß zu verpassen. Auch in der Polizeiwache randalierte er weiter und verletzte dabei eine Beamtin an der Schulter.

Die später bei ihm entnommene Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,15 Promille. Auch Amphetamine und THC konnten im Blut des Angeklagten nachgewiesen werden.

Dieser konnte sich jetzt in der Gerichtsverhandlung nur bruchstückhaft an die Vorgänge erinnern. Auf dem Altstadtfest will er in einem Bierzelt eine Kopfnuss erhalten haben und danach setzt sein Erinnerungsvermögen aus.

Einschlägig vorbestraft
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das Verhalten des Angeklagten als Beleidigung und Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, bewertete dessen zahlreiche einschlägige Vorstrafen strafverschärfend und plädierte für eine Gesamtstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Das sah Rechtsanwalt Salewski als Verteidiger des Angeklagten anders. „Vom Tod seiner Eltern sei sein Mandant immer noch betroffen“, sagte er in seinem Plädoyer und erkannte keinen Vorsatz bei der Körperverletzung. Er bewerte die Diensthandlungen der Beamten als rechtswidrig, bat den Alkoholkonsum bei der Tat zu berücksichtigen und plädierte auf eine Freiheitsstrafe für weitere 3 Monate für seinen aktuell inhaftierten Mandanten.

Richter Kimmeskamp verhängte dann in seinem Urteil 6 Monate Haft wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Angeklagten. Nach der Urteilsverkündung kam der Angeklagte zurück in´s Gefängnis.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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