500 Arbeitsstunden für gestohlenes kleines Wodkafläschchen

Sitzordnung im Amtsgericht, Saal 1

-Asylbewerber erhält zusätzlich 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung-

„Ich habe gesehen, wie der Angeklagte das kleine Wodkafläschchen aus dem Regal nahm, in seine Tasche steckte und an der Kasse nicht bezahlte“, so die Aussage des Mitarbeiters eines Hattinger Kaufhauses vor Gericht.
Der 48 Jahre alte Angeklagte, von einer Dolmetscherin und von einem Pflichtverteidiger unterstützt, kommt aus Burundi, ist schon einige Jahre in Deutschland, spricht allerdings kaum Deutsch.
Er hat schon „öfter bei verschiedenen Gerichten arbeiten lassen“, hat ein Alkoholproblem und hatte in dem Hattinger Kaufhaus auch noch Hausverbot. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, kann sich allerdings an die Tat überhaupt nicht mehr erinnern, weil, wie er übersetzen ließ, betrunken war. Auch wenn der nachweisbare Schaden insgesamt nur 2,99 € betrug, hatte das Gericht die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten und die begangene Tat innerhalb einer Bewährungszeit zu bewerten.
Die Bewährungshelferin schätzte den Angeklagten als schwer bis gar nicht behandelbar ein, weil er sehr verschlossen und nicht einsichtig ist und immer wieder rückfällig wird. Ein großes Problem des Angeklagten scheint sein nicht strukturierter Tagesablauf verbunden mit Langeweile zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass er kaum soziale Kontakte hat und ein Einzelgänger ist. Nach Einschätzung der Bewährungshelferin am 11.11.2015 in der öffentlichen Hauptverhandlung scheint zwar der Asylantrag des Angeklagten abgelehnt zu sein, eine Ausweisung nach Burundi sei aber momentan nicht zugelassen.
Da die dem Angeklagten aus einer früheren Verurteilung auferlegten Arbeitsstunden in einer Hattinger gemeinnützigen Einrichtung ihm wohl gut tun und er seit dieser Zeit an seinem Alkoholproblem „arbeitet“, verurteilte ihn das Gericht wegen Diebstahls zu einer Gesamtstrafe von drei Monaten Gefängnis, die für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen. Weiterhin muss er zeitnah 500 Arbeitsstunden in einer Hattinger gemeinnützigen Einrichtung ableisten. "Sie können nicht einen Diebstahl nach dem anderen begehen", so Richter Johannes Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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