Die Übervorteilung bei der Brennelementesteuer

Ich möchte hier mal meinen Gedanken zur Brennelementesteuer freien Lauf lassen.

Außerdem würde mich eure Meinung dazu interessieren.

Alle nennen sie die Brennelementesteuer, aber in Wirklichkeit heißt sie Kernbrennstoffsteuer. Als man sich vor einigen Jahren über die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken unterhielt, brachten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der FDP einen Entwurf zur Besteuerung von Kernbrennstoffen ein in den Deutschen Bundestag ein. Jahre zuvor hatten dieses schon Kernkraftgegnern schon gefordert und im Jahre 2010 wurde dieses auch als Antrag der SPD gefordert. Aber erst der Entwurf der CDU/CSU und FDP brachte es dazu, das dieses Gesetz verabschiedet wurde nach dem Entwurf dieser Fraktionen. Also wurde das Gesetz zum 1.1.2011 eingeführt. Es sah vor, dass für Jedes Gramm Uran 233 und 235, sowie Plutonium 239 und 241 eine Steuer in Höhe von 145 Euro gezahlt werden sollten. Das Gesetz lief zum 31.12.2016 aus und wurde auch nicht verlängert. Schon am 31.5.2011 kündigte der Betreiber E.O.N eine Klage gegen die Steuer an und am 306.11 wurde er durch den Verfassungsrechtler Ulrich Battis in einem Fernsehinterview darin bestätigt, wo er sagte das die Bunderegierung mit dieser Steuer nicht so gut vor Gericht aussehen würde. Danach kündigten auch andere Stromerzeuger eine Klage an mit der Begründung das dem Bund kein recht hätte solch eine Steuer ein zu führen. Im November 2011 bezweifelte auch das Finanzgericht in Hamburg das der Bund damit sicher da stehen würde. Denn sie sein keine Verbrauchssteuer. Das Finanzgericht in Baden-Württemberg sah es aber dann im Januar 2012 aber so, dass die Steuer verfassungsgemäß sei. Im November 2014 hob der Bundesfinanzhof aber die Aussetzung der Steuer durch das Finanzgericht Hamburg auf, so dass die Steuer bis zum Abschluss des ganzen Verfahrens zu zahlen sei. Bei seiner Betrachtung ließ er aber offen ob diese Steuer zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof sah es auch so, dass die Steuer nicht gegen EU-Richtlinien verstoßen würde. Doch am 7.Juni.2017 entschied das Bundesverfassungsgericht das diese Steuer nicht der deutschen Verfassung entsprach und daher die Steuer die entrichtet wurden zurückgezahlt werden müssen.

Eingenommene Steuern in dieser Zeit:
2011 922 Millionen
2012 1577 Millionen
2013 1285 Millionen
2014 708 Millionen
2015 1371 Millionen

Das macht in 5 Jahren einen Betrag von 5863 Millionen Euro.

Eine stolze Summe die da in den Jahren zusammengekommen ist.
Wer aber nun denkt, das die Betreiber sie aus ihrer Tasche bezahlt haben der irrt sich hier gewaltig. Denn die Konzerne haben diese Steuer natürlich an den Verbraucher weiter gegeben.

Alles ist nun gut und schön, aber was nun passieren soll schlägt dem Fass den Boden aus.

Anstatt die Steuer die nun erstattet werden muss an die Betreiber an die Verbraucher zurück zu erstatten, wird den Aktionären eine höhere Dividende versprochen.
Das ist doch mal das wahre Gesicht eines Großkonzerns.

Pfui ! ! ! Mehr fällt mir im Augenblick nicht ein.

Nun frage ich mich aber auch, wo sind sie nun, die, die sich für das Recht des „kleinen“ Mannes einsetzten?????

Keiner geht auf die Barrikaden.

Wo sind die die für alles eine Petition einreichen?????

Sonst springt jeder Anwalt auf irgendwas an, wo sind sie hier????

Betroffen von dieser Entscheidung sind sowieso nur die einfachen Bürger, denn Firmen und Betriebe setzen ihre Stromrechnung von der Steuer ab.

In Frankreich würden die Bürger dieses Problem wohl recht einfach klären, aber bei uns in Deutschland verlässt sich einer auf den Anderen.

Also mal her mit eurer Meinung in dieser Sache.

Autor:

Armin Mesenhol aus Kamp-Lintfort

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