1.500 EUR Sachschaden an einem Ford Transit in Marl verursacht und geflüchtet

Am Dienstag, zwischen 09.00 Uhr und 13.30 Uhr, stieß ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen auf der Gersdorffstraße in Marl geparkten weißen Ford Transit und flüchtete von der Unfallstelle. Der Sachschaden beträgt 1.500 EUR.

LKW stieß in Dorsten gegen den PKW einer Marlerin und flüchtete anschließend von der Unfallstelle

Dienstag, gegen 09.15 Uhr, kam ein unbekannter LKW-Fahrer auf der Straße Vestische Allee nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß hier gegen den schwarzen Fiat 500 einer 61-jährigen Marlerin. Der LKW-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle. Es entstand 1.000 EUR Sachschaden.

Fahrerflucht?

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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