Fahradfahrer absichtlich angefahren, danach Fahrerflucht?

Foto: Stefan Nafets

Marl: Streit endet in Verkehrsunfallflucht.
Am 12.05.2016, um 20:13 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Marler Fahrradfahrer die Straße Am Theater in Marl und beabsichtigte von dort aus in eine anliegende Grundstückseinfahrt abzubiegen. Hierbei missachtete der Fahrradfahrer den Vorrang von einem männlichen, ca. 50 Jahre alten Fahrzeugführer, eines roten BMW 3er Cabrio. Im weiteren Verlauf eskalierte zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern eine emotionale verbale Streitigkeit in der Grundstückseinfahrt. Laut Zeugenangaben fuhr plötzlich der augenscheinlich stark erregte unbekannte Fahrzeugführer des roten Pkw den Fahrradfahrer absichtlich und frontal vor den Fahrradrahmen. Daraufhin stürzte der 20-Jährige auf das Straßenpflaster und wurde leicht verletzt. Ferner verkeilte sich der Fahrradrahmen unter die Frontschürze des BMWs. Der Fahrzeugführer des Pkw entfernte sich von der Unfallstelle und schleifte den Fahrradrahmen, welcher sich noch unter der Karrosserie des Pkw befand, noch einige Meter über das Pflaster hinter sich her. Die Ermittlungen dauern an.

Fahrerflucht

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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