Unfallflucht an der Herzlia Allee in Marl, Fahrerin gefasst

Marl: Fahrzeugführerin nach Unfallflucht aufgrund von Zeugenhinweisen ermittelt. Eine 52-jährige Marler PKW-Fahrerin befuhr gestern die Freerbruchstraße. Als sie nach links in die Herzlia Allee einbog, kam sie nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Ampelmast. Die Fahrzeugführerin entfernte sich von der Unfallstelle. Aufgrund von Zeugenhinweisen konnte die Flüchtige ermittelt werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 7.500 EUR.

Fahrerflucht

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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