Prokon GRI sind gefordert !

Noch drei Tage lang kann die Antwort auf die unverbindliche Abfrage des Insolvenzverwalters geleistet werden; sie endet am 9.12.14. Die Genussrechtsinhaber haben den Wert von Prokon selbst in der Hand. Wer keinen Abfragebogen erhalten hat, sollte sich schnellsten melden bei der Hotline 04821 6855-440

Ist es Absicht oder Nachlässigkeit, dass die Abfrage nicht publiziert ist, weder auf der Prokonseite oder der Insolvenzverwalterseite, aber eine dpa-Meldung mit den 50 prozentigen Verlusten wird durch den Insolvenzverwalter bundesweit verbreitet.

1. Was ist den Genussrechtsinhabern Prokon wert,
2. was muss ein Investor für den Prokon Kern zahlen.
Noch stehen 40 % als Verlust in der Gerichtsrechnung. Warum publiziert der Insolvenzverwalter nun bereits 50 %, aus Vorsicht??

Die erste unverbindliche positive Abfrage ist die formale Voraussetzung, dass der Insolvenzverwalter den Genussrechtsinhabern den Status zubilligt, die eigenen Werte teilweise als Anteile einzubringen.

Beteiligen sich mehr als 60 % und bleiben auch bei der verbindlichen Abfrage dabei, erhöht sich der Firmenwert von angenommen 670 Mio. auf 767 Mio. Allein diese Überlegung zeigt die Spannbreite von ca. 100 Mio. und eine entsprechende Verminderung des Verlustes durch Erhöhung des notwendigen Kaufpreisangebotes Dritter.

Die Investoren stehen Schlange. Geld ist genug nicht nur bei den großen Energieerzeugern vorhanden. Die Kleinanleger können sich nur alleine schützen, durch eigene Zusammenschlüsse.

1. Die unverbindliche Abfrage ist bis zum 9.12.14 mit Ja zu beantworten.
2. Wenn die Genossenschaft möglich ist, müssen so viel wie möglich die Barkomponente in Eigenkapital gewandelt werden.
3. Die zweite Gläubigerversammlung allein kann den Plan annehmen. Die notwendigen Vollmachten müssen neu erteilt werden.

Genussrechtsinhaber aufgewacht. Beteiligt Euch und rettet 10 - 15 Prozent für Euch. Der Verlust kann von den Kleinanlegern gesteuert werden.

Retten Sie mindestens 60% Ihrer Einlagen durch aktive Beteiligung bei der unverbindlichen Umfrage.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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