Rechtmäßiger Abriss ?

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Der Abriss des Oberhausener Hauses der Jugend ist seitens der Bezirksregierung in Düsseldorf als rechtswidrig beanstandet worden. Das geht aus einem Brief der Bezirksregierung an die Anwälte des Vereins „Wir sind Oberhausen“ hervor.

Der Bürgerverein hatte den geplanten Abriss des Jugendzentrums zwei Jahre lang bekämpft und heftig kritisiert. Zuletzt wurde beanstandet, dass die Stadt Oberhausen, vertreten durch die städtische Gesellschaft OGM, keine Ausschreibung für die Abriss-arbeiten durchgeführt habe.
Dies hätte aber unbedingt laut Gesetz erfolgen müssen. Stattdessen habe die OGM „in bekannter Gutsherrenmanier“ die Firma Becker mit den Sanierungsarbeiten beauftragt, so Mark Bernet für den Verein.
„Hat hier alleine die OGM-Geschäftsführung gehandelt, oder ist alles mit der Verwaltungsspitze und den Regierungsparteien abgesprochen? Ist das ein Einzelfall oder nur die Spitze des Eisberges?“, fragt Albert Karschti gleich hinterher. „Diese Fragen müssen jetzt vollständig aufgeklärt werden.“
Die Bezirksregierung kommt in ihrer Prüfung zu folgender Einschätzung: Die Auftragsvergabe an die BST Becker Sanierungstechnik GmbH wird als rechtswidig beanstandet. Der Stadt Oberhausen wird aufgetragen, zeitnah Vorkehrungen im Geschäftsablauf zu treffen, die einer Wiederholung von fehlerhaften Vergaben vorbeugen und über die hierzu getroffenen Maßnahmen bis zum 21. Mai 2014 zu berichten.

OGM: Drei Angebote wurden eingeholt

OGM-Geschäftsführer Hartmut Schmidt zeigt sich auf WA-Nachfrage überrascht und befremdet. „Wir können diese Einschätzung nicht teilen, der Vorgang wurde wohl nicht korrekt bearbeitet“, widerspricht Schmidt der Düsseldorfer Einschätzung.
Die OGM habe sehr wohl die drei geforderten Angebote eingeholt und sich für das wirtschaftlichste entschieden. Man habe den Weg der sogenannten „Beschränkten Ausschreibung“ gewählt, was rechtens sei. Eine öffentliche oder gar europaweite Ausschreibung sei nicht zwingend notwendig. Somit sei man seitens der OGM dem verpflichtenden Paragraphen 98 des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gerecht geworden.
elbstherrlich und beratungsresistent habe die rot-grüne Stadtregierung ihre Pläne mit dem Haus der Jugend von Beginn an durchgezogen. Sagt die Oberhausener CDU.

CDU fordert Konsequenzen

„Zum bitteren Ende erfahren wir nun, dass aus Sicht der Kommunalaufsicht beim Abriss auch noch gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Da kann man nur hoffen, dass der Stadt dadurch nicht noch zusätzliche Risiken und Kosten entstehen.“ Mit diesen Worten reagierte CDU-Fraktions-Chef Daniel Schranz auf das Schreiben der Bezirksregierung, in dem festgestellt wird, dass der Auftrag der Oberhausener Gebäudemanagement über 171.200 Euro an die Abrissfirma rechtswidrig vergeben wurde. „Die CDU wird den Sachverhalt auf die politische Agenda setzen. Es muss über Konsequenzen geredet werden.“
Wenn OGM-Chef Hartmut Schmidt jetzt behaupte, die Bezirksregierung sei im Irrtum, so klinge das nach dem altbekannten Reflex, erst einmal alles anzuzweifeln, was nicht der eigenen Auffassung entspricht, so Schranz. „Die CDU will sich nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen“, räumte er ein. „Aber entweder hat die Stadt ihre Auffassung nicht vernünftig vorgetragen oder die Aufsicht hat eine grundsätzlich andere Rechtsposition. Nur um Oberhausen ärgern zu wollen, schickt man dort derartig brisante Schreiben nicht raus.“ Deshalb sei festzustellen, dass Stadt und OGM an dieser Stelle wieder einmal nicht ordentlich und unanfechtbar gehandelt hätten.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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