NSA verstößt mit Datensammeln vermutlich gegen die Verfassung, Deutschland bestellt Vorratsdaten-Befürworterin zur Datenschützerin

Laut einem <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-eines-us-bundesgerichts-nsa-verstoesst-mit-datensammeln-vermutlich-gegen-die-verfassung-1.1845429">Bericht der 'Süddeutsche Zeitung'</a> bezeichnet der Federal District Court in Washington das massenhafte Sammeln von Telefondaten des Geheimdienstes NSA als vermutlich verfassungsfeindlich.

Die Aussage der US-Regierung, die NSA spähe im Einklang mit der US-Verfassung Daten aus, kann somit möglicherweise nicht mehr länger aufrecht erhalten bleiben.

Na, dann muss das geschäftsführende Kabinett schnell noch eine Personalie klären: da die Amtszeit von Peter Schaar, bisher kritischer Datenschutzbeauftragter und Gegner der Vorratsdatenspeicherung ausläuft und das Kabinett ihn nicht kommissarisch im Amt lassen wollte, wurde schnell <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sueddeutsche.de/digital/nachfolgerin-fuer-peter-schaar-andrea-vosshoff-soll-neue-beaufragte-fuer-datenschutz-werden-1.1845228">Andrea Voßhoff aus dem Hut gezaubert</a>, eine Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung.

Und - ganz nebenbei: die Vorratsdatenspeicherung wurde schon einmal vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen Menschenrechte abgeurteilt (vulgo 'einkassiert').
Die EU-Richtlinie, auf die sich die Vorratsdatenbefürworter (oder neu 'Freunde der Mindestspeicherdauer') beziehen, wurde gerade in der letzten Woche durch ein von der EU beauftragtes Gutachten ebenso als menschenrechtswidrig begutachtet.

Bin gespannt, wie die große Koalition nun in der Sache vorgehen wird.

Autor:

Manfred Schramm aus Wesel

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