Was ältere Menschen über das Betreute Wohnen wissen sollten (eine Fachfrau erklärt's)

Ute Karnovka erklärt alles Wichtige rund ums Betreute Wohnen. | Foto: EVK

Immer am 1. Oktober ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Aus diesem Anlass macht es Sinn, zu hinterfragen, wie Senioren heute eigentlich leben und wohnen. Viele sind alleine, leben in Häusern oder Wohnungen, die viel zu groß sind und entsprechend Mühe machen bei der Instandhaltung und Bewältigung des Alltages.

Dann kommt oft Betreutes Wohnen ins Spiel. Dies ist zwar ein allgemein bekannter, jedoch kein gesetzlich geschützter Rechtsbegriff. Er wird oft fehl interpretiert, was dann in der Realität nicht selten zu Enttäuschung und Missmut führt. Neuerdings wird diese durchaus attraktive Wohnform, die leider nicht eindeutig im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geregelt ist, unter dem Etikett Service-Wohnen für Senioren vermarktet.

Service-Wohnen eignet sich besonders für ältere Menschen, auch Paare oder Wohngemeinschaften, die ihren Alltag noch weitestgehend selbständig bestreiten können. Denn dieses Konzept lässt sie weiter selbstbestimmt in einem passenden Mietobjekt, mit gleichgesinnten Nachbarn nach ihren eigenen Vorstellungen leben und wohnen. Im Falle einer WG profitiert sogar das Portemonnaie

. Dabei umfasst die Entgeltzahlung neben der Miete auch allgemeine Grundleistungen. Darunter sind unterstützende Angebote, wie hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum, Notruf- und Hausmeisterdienste, oder die Vermittlung von Betreuungsleistungen sowie Beratungs- und Freizeitangebote subsummiert.

Darüber hinaus gehende Leistungen sind von den Nutzerinnen und Nutzern des Service-Wohnen frei wählbar, jedoch dann kostenpflichtig. Diese optionalen Dienstleistungen haben den Vorteil, dass sie flexibel an sich verändernde Lebenssituationen angepasst werden können.

So kann beispielsweise im Falle einer längeren oder schweren Erkrankung, die es dem Betroffenen unmöglich macht, für die tägliche warme Mahlzeit zu sorgen, entweder Essen auf Rädern dazu abonniert werden. Oder, im Falle einer Anbindung an eine stationäre Pflegeeinrichtung, kann die Verpflegung von dieser geordert werden.

Ute Karnowka, Bereichsleiterin Senioreneinrichtungen Evangelisches Krankenhaus Wesel GmbH, kennt die Probleme, die immer wieder durch falsche Vorstellungen in Bezug auf seniorengerechte Wohnkonzepte, oder missverständliche Beratung entstehen. „Weil es im Hinblick auf bauliche Voraussetzungen weder beim bekannten Betreuten Wohnen, noch bei dessen Folgekonzept Service-Wohnen eindeutige gesetzliche Richtlinien gibt, sollten interessierte Senioren und deren Angehörige vor Vertragsabschluss genau prüfen, was genau im Mietpreis des Wohnobjektes alles mit inbegriffen ist“.

Serviceangebote und Grundleistungen sollten zusätzlich idealerweise in einem Betreuungsvertrag detailliert aufgelistet und mit einem Pauschalbetrag ausgewiesen werden, um böse Überraschungen bei der Monatsabrechnung vorzubeugen. Ein diesbezüglicher Vergleich bei den unterschiedlichen Anbietern lohnt durchaus.

Zudem verweist sie besonders darauf, dass Pflegeleistungen oder andere Wahlleistungen, wie z.B. Botengänge, Haushaltshilfen, Wäschedienst generell beim Service-Wohnen nicht inklusive sind. Diese können nur separat dazu gekauft werden. Um im Bedarfsfall Versorgungssicherheit zu gewähren, ist im Rahmen der Grundleistungen des Mietvertrages eine diesbezügliche intensive persönliche Beratung und Vermittlung zugesichert.

„Menschen, die bereits umfassender Unterstützung oder gar Pflege bedürfen, sollten eher Abstand vom Service-Wohnen nehmen. Für diese ist die Unterbringung in einer professionellen stationären Pflegeeinrichtung sicherlich der bessere Weg“, so Karnowka. Und diese Schiene zu fahren, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man als älterer Mensch aufs Abschiebegleis geschoben wird.

„Die Devise in unseren Senioreneinrichtungen ist nicht satt, sauber, still – sondern Lebensqualität pur. Bei uns werden die Senioren mit Liebe versorgt, egal welchen Pflegegrad sie aufweisen“, zeigt die Bereichsleiterin auf. „Und den Alltag versuchen wir so abwechslungsreich wie nur möglich zu gestalten, damit Langeweile oder Einsamkeit gar nicht erst aufkommen“. Jedes Bewohnerzimmer ist für Menschen mit Handicap ausgerichtet und kann individuell eingerichtet werden, ganz nach dem Geschmack des Nutzers

. Frisch zubereitete Mahlzeiten können, müssen aber nicht, gemeinsam eingenommen werden. Selbiges gilt für die zahlreichen Freizeit- und Betreuungsangebote. So ist Senioren ein selbstbestimmtes Leben auch im Altenheim möglich, wenn auch Ute Karnowka diese umgangssprachliche Bezeichnung am liebsten gänzlich aus dem Vokabular streichen würde. Das WTG (Wohn- und Teilhabegesetz) spricht bei Senioreneinrichtungen neuerdings von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (kurz EULA).

„Die Assoziationen mit dem Wort „Heim“ sind leider nicht die besten. Ob sich „Eula“ jedoch langfristig im Sprachgebrauch durchsetzen wird, bleibt zu bezweifeln“, schmunzelt Ute Karnowka. Dabei, so die Managerin, haben die meisten Einrichtungen heute schon nahezu Hotelcharakter, bieten aber zudem Sicherheit und berücksichtigen die individuellen Lebensumstände.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.