Spielregeln fürs Osterfeuer

Osterfeuer: Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer. | Foto: DM
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Karfreitag ist "feuerfrei" - Sicherheitsabstände einhalten

Wer zu Ostern traditionell ein sicheres Feuer entfachen will, muss einiges beachten und das Feuer bis Freitag, 17. Februar, angemeldet haben.
Antragsvordrucke erhält man im Zimmer 143 des Rathauses oder unter www.witten.de als Download.
Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Wichtig: Diese dürfen nicht am Karfreitag brennen, weil das ein stiller Feiertag ist. Was die Veranstalter sonst noch beachten müssen, steht auf einem Merkblatt. Das Wichtigste: Sicherheitsabstände müssen strikt eingehalten werden und die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten. Zu Wohnhäusern, Waldflächen und Bundesautobahnen müssen mindestens 100 Meter Abstand gehalten werden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 25 Meter zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen. Deshalb ist dem ausgefüllten Antrag auch ein exakter Lageplan beizufügen. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Wer Sperrmüll, Autoreifen oder gar Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat. Infos beim Ordnungsamt der Stadt Witten unter Ruf 581-3223.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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