Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Entschädigung - Frist endet am 31. März

Ehrenamtliche haben Anspruch auf Entschädigung. Foto: Andreas Hermsdorf /pixelio.de
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Viele Menschen, die Angehörige oder Freunde ehrenamtlich betreuen, wissen es nicht: Jeder ehrenamtliche rechtliche Betreuer hat einen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro pro Jahr - aber nur, wenn er sie rechtzeitig beantragt.

Darauf weist die Betreuungsstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen hin. Ehrenamtliche Betreuer müssen ihre Anträge für die Pauschale 2013 bis spätestens 31. März 2014 beim zuständigen Betreuungsgericht einreichen.
Mit dieser Pauschale sollen die durch eine Betreuungsführung entstehenden Sachkosten wie zum Beispiel Briefpapier, Porto, Fotokopien oder Fahrtkosten abgedeckt werden. Sie kann mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn mehrere ehrenamtliche Betreuungen geführt werden.

Bei der Abrechnung seiner Kosten kann der ehrenamtliche Betreuer zwischen einem pauschalen oder einem tatsächlichen Aufwendungsersatz wählen. Bei Gewährung der pauschalen Aufwandsentschädigung werden mit der Summe von 323 Euro alle Ausgaben pauschal anerkannt. Der Betrag deckt nach dem Betreuungsgesetz den gesamten Anspruch des ehrenamtlichen Betreuers ab: auch größere Aufwendungen sind dann damit abgegolten. Hat der Betreuer in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass höhere Kosten anfallen, kann er sich für den tatsächlichen Aufwendungsersatz entscheiden. Dann müssen alle Kosten durch Einzelbelege und Quittungen nachgewiesen werden.

Beide Formen der Aufwandsentschädigung werden nur auf Antrag gewährt. Dieser Antrag ist an das zuständige Betreuungsgericht zu richten. Für die Städte Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop ist es das Amtsgericht Recklinghausen.

Kontakt

Informationen zum Betreuungsrechts gibt es bei der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung oder den Betreuungsvereinen in der jeweiligen Stadt.

Datteln: SkF Datteln Fachverband Ostvest, Johannesstr. 4, Tel. 02363/3875213
Oer-Erkenschwick: SkF Datteln, Ludwigstr. 6, Tel. 02368/890920
Waltrop: SkF Datteln, Altenheim St. Peter, Hilberstr. 50, Tel. 02309/71317 oder Tel. 02309/2505

Autor:

Lokalkompass Ostvest aus Datteln

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