Sexsteuer für sexuelle Vergnügungen gegen Entgelt

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom August 2013 ist klar, dass Kommunen in NRW eine Sexsteuer erheben dürfen. Diese Steuer ist in ihrer Höhe nach der Größe des Bordells bzw. Veranstaltungsortes, zu bemessen.
Als steuerpflichtige Veranstaltungsorte kommen alle Orte in Frage, an den Veranstaltungen stattfinden, auf denen sexuelle Vergnügungen oder sexuelle Handlungen gegen Entgelt angeboten werden bzw. an denen gezielt die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen gewährt wird. Nachdem bereits einige Kommunen in NRW eine solche Steuer eingeführt haben, u.a. Köln, Bonn und Duisburg, möchte die Ratsfraktion FREIE WÄHLER von der Verwaltung wissen, ob es in Düsseldorf Überlegungen oder Planungen in diese Richtung gibt.
Die Ratsfraktion der FREIEN WÄHLER fragt daher am Donnerstag im Stadtrat an:

1. Wie steht die Verwaltung zur Einführung einer Sexsteuer in Düsseldorf?
2. Wie viele Betriebe welcher Größe, die entsprechende Veranstaltungen anbieten, gibt es in Düsseldorf?
3. Welche Einnahmen ließen sich voraussichtlich damit erzielen?

Autor:

Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf

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