Achtung, Risiko!
Zeckenbiss - nicht nur ein gesundheitliches Risiko

Foto: Pixabay

Düsseldorf. Mit steigenden Temperaturen erhöht sich auch die Zeckengefahr. Wegen des milden und kurzen Winters rechnen Experten dieses Jahr mit einem besonders großen Zeckenvorkommen. Welche Absicherung im Fall einer Infektion hilft.

Bis zu fünf Prozent der Zecken übertragen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und rund 30 Prozent tragen das gefährliche Borreliose-Virus in sich. Im schlimmsten Fall kann eine Infektion mit der Krankheit bleibende Schäden wie Lähmungen oder Sprachstörungen auslösen. Wegen des milden und kurzen Winters sind die Zecken in diesem Jahr teilweise bereits seit Februar aktiv und weitverbreitet. Experten erwarten deshalb für den Sommer 2019 ein erhöhtes Zeckenrisiko.

Erhöhtes Risiko

Krankenversicherung übernimmt Impfkosten In den Gebieten Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen und im südöstlichen Thüringen gilt ein erhöhtes Zeckenrisiko. Zudem befinden sich Risikogebiete in Mittelhessen, Sachsen und Thüringen. Seit Februar 2019 gibt es außerdem mit dem Landkreis Emsland in Niedersachsen das erste Risikogebiet in Norddeutschland. Neben Schutzkleidung sollten sich Menschen, die in diesen Gebieten wohnen oder dort einen Urlaub planen, gegen FSME impfen lassen. "Für Menschen aus Risikogebieten übernimmt die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung die Impfkosten", sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. Wer eine Reise in ausländische Risikogebiete plant, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten für diese Reiseschutzimpfung übernommen werden. Gegen Borreliose ist bislang jedoch noch keine Impfung möglich. Für die Arzt- oder Krankenhauskosten kommt ebenfalls die Krankenkasse auf. Allerdings übernimmt sie keine notwendigen Umbaukosten, falls es zu dauerhaft gesundheitlichen Schäden kommt. Diese können nur über eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.

Infektionsklausel in der Unfallversicherung Kommt es beispielsweise infolge einer Borreliose-Infektion zu einer dauerhaften Lähmung der Beine, zahlt die private Unfallversicherung eine Entschädigung entsprechend des Grades der Beeinträchtigung. So können beispielswiese notwendige Umbaumaßnahmen am Haus oder Auto finanziert werden. Allerdings schließen nicht alle Versicherer Zeckenbisse mit ein. "Deshalb sollte man insbesondere bei älteren Verträgen überprüfen, ob auch Infektionen durch eine sogenannte Erweiterungsklausel mit abgedeckt sind", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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