Hervest. Da haben die Initiatoren im Religionsunterricht wohl einmal zu oft gefehlt: Das groß angekündigte 10. US-Car-Treffen auf Fürst Leopold wurde von der Stadt Dorsten nicht zugelassen. Der Grund: Karfreitag ist ein "stiller Feiertag".
"Für die Veranstaltung „10. US-Car-Treffen“ lag bei der Stadt Dorsten kein Antrag vor", erklärt Lisa Bauckhorn, Sprecherin der Stadt Dorsten.
Die Stadt Dorsten hat, nach Hinweisen aus der Bevölkerung, Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen und ihn darauf hingewiesen, dass die geplante Veranstaltung „10. US-Car-Treffen“ am Karfreitag, 30. März, nach dem Feiertagsgesetz NRW unzulässig ist.
Der Karfreitag ist vom Landesgesetzgeber – über den normalen Feiertagsschutz hinaus – besonders geschützt, da es sich um einen sogenannten „stillen“ Feiertag handelt.
Das 10. US-Car-Treffen ist eine Unterhaltungsveranstaltung, die geplant stattfinden soll – hierzu wurde entsprechend eingeladen. Erwartet wurden 500 Fahrzeuge, für das leibliche Wohl sei gesorgt, so die Informationen des Veranstalters im Internet.
Zur einfachen Erklärung: Das oben zitierte Feiertagsgesetz verbietet insbesondere am Karfreitag öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wie z.B. Sportveranstaltungen, Konzerte und Tanzveranstaltungen sowie Märkte und eben auch „andere, der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“.
Der Kreis Recklinghausen teilt die Rechtsauffassung der Stadt Dorsten in Bezug auf die Veranstaltung.
Als Ausweichtermin nennt der Veranstalter im Internet jetzt den 1. Mai.
Der Stadtspiegel Dorsten bedauert es, diesen Termin in der gestrigen Ausgabe angekündigt zu haben. Die Redaktion ist von einer Sondergenehmigung ausgegangen, die der Veranstalter bei der Stadt Dorsten allerdings nicht beantragt hat.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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