Was wird, wenn ich nicht mehr für mich entscheiden kann? Aktionstag zum Thema "Vorsorge"

23. Oktober 2013
10:00 Uhr
St. Elisabeth-Krankenhaus, 46282 Dorsten
Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der ein selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
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Der Caritasverband Dorsten informiert in Kooperation mit dem Verein für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung (VSWB), dem evangelischen Betreuungsverein und der Betreuungsstelle der Stadtverwaltung Dorsten sowie mit Dr. Berthold Schreiber (Arzt im Ruhestand / ehrenamtlicher Mitarbeiter des ambulanten Hospizdienstes) über die Möglichkeit, bereits heute für später Vorsorge zu treffen; zum dritten mal in Folge in den Räumen des St. Elisabeth-Krankenhauses.

Die jährlichen Info-Stände der Dorstener Betreuungsvereine sowie der Betreuungsstelle der Stadt Dorsten an verschiedensten Standorten sind mittlerweile zu einem festen Angebot für die interessierte Bürger geworden.
Wegen der sehr guten Resonanz in den letzten beiden Jahren wird auch in diesem Jahr neben Informationen zum Thema „Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ zusätzlich eine Info-Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ angeboten.

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Info-Stände zum Thema Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung am Mittwoch, 23. Oktober, von 10 Uhr bis 17 Uhr im Foyer des St. Elisabeth-Krankenhauses. Hier kann sich jeder Interessierte eine kostenlose Broschüre sowie erste Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung holen.

Der ein oder andere hat schon einmal von der Möglichkeit gehört, bereits heute schon vorsorgen zu können, aber bisher noch keine Möglichkeit gefunden, sich weiter damit auseinanderzusetzen. Oder es fehlte die richtige Anlaufstelle, um weitere Fragen stellen zu können. Was wird, wenn ich für mich nicht mehr entscheiden kann? Wer übernimmt für mich die Persönliche Rechtliche Vorsorge bei eigener Krankheit oder Pflegebedürftigkeit?

Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der ein selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln und veranlassen zu können.

Die Möglichkeit vorzusorgen und ggf. eine Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Amtsgericht zu vermeiden, ist durch eine Vorsorgevollmacht gegeben, sollte aber gut durchdacht und überlegt sein.
Für diejenigen, für die eine Vorsorgevollmacht nicht in Frage kommt, besteht die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung auszustellen, wenn bereits eine Person feststeht, die im Bedarfsfall die rechtliche Betreuung übernehmen will.

Patientenverfügung

Info-Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ am Donnerstag, 24. Oktober, von 16 Uhr bis 18 Uhr im Konferenzraum des St. Elisabeth-Krankenhauses. Referent ist Dr. Berthold Schreiber, Arzt im Ruhestand, aktiv im Hospizdienst als Berater für Patientenverfügungen im Hause des Caritasverbandes Dorsten. Dazu wird unbedingt bis zum 18. Oktober um vorherige Anmeldung beim Caritasverband Dorsten unter Tel.: 02362 / 918 700 gebeten. Die Plätze sind begrenzt.

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte, denn für diese ist die Zustimmung eines Patienten Voraussetzung für eine medizinische Behandlung.

In dem Seminar werden u. a. folgende Fragen beantwortet:

• Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?
• Welche Angaben dürfen in einer Patientenverfügung nicht fehlen?
• Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
• Kann ich Vordrucke verwenden?
• Muss der Arzt sich danach richten?
• Kann ich die Patientenverfügung noch ändern, weil ich meine Meinung geändert habe?
• Wie lange ist die Patientenverfügung gültig?
• Muss ich eine Patientenverfügung haben?
• Werden denn nicht meine Kinder / mein Ehegatte gefragt?
• Reicht eine Patientenverfügung oder muss ich noch mehr regeln

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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