Testament und Erbrecht, Erben und Vererben

18. Mai 2015
18:30 Uhr
Gaststätte Deutsches Eck, 46284 Dorsten

Die IG BCE Ortsgruppe Dorsten-Holsterhausen informiert zum Thema:

Testament und Erbrecht, Erben und Vererben

Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten verteilt.
Aber entspricht dies auch voll und ganz Ihren eigenen Wünschen? Ist Ihnen zum Beispiel klar, dass Ihr/Ihre Ehe- oder Lebenspartner/in aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als ¾ des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
Wollen Sie unliebsame Überraschungen ausschließen, sollten Sie ein Testament machen. Wie man das macht und was bei einem Erbfall zu beachten ist, erfahren Sie während einer Informationsveranstaltung der IG BCE Ortsgruppe Dorsten-Holsterhausen.
Referent ist der Kollege Reinhard Schmidt vom IG BCÉ Referenten-Arbeitskreis.

Am 18.05.2015 um 18:30 Uhr, Gaststätte Adolf, Dorsten-Holsterhausen, Hauptstr. 38

Anmeldungen bei Ulrich Reuter, telefonisch unter 02362 / 41527
oder per email: ulrich.reuter@igbce-dorsten-holsterhausen.de.

Autor:

Günter Pelloth aus Dorsten

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