KAB Heilig-Geist: Patientenverfügung

27. April 2011
19:00 Uhr
Treffpunkt Heilig-Geist, 46446 Emmerich am Rhein

Da das Thema „Patientenverfügung“ viele Menschen verunsichert, veranstaltet die KAB Heilig-Geist einen Informationsabend.

Dieser findet statt, am Mittwoch, 27. April 2011 um 19.00 Uhr im „Treffpunkt“
Heilig-Geist.

Informationen aus erster Hand bekommen die Teilnehmer von Herrn Edmund Verbeet, Direktor des Emmericher Amtsgerichts.

Seit etwa 2 Jahren ist das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in Kraft.
Gleichwohl ist in der Bevölkerung und auch in maßgeblichen Fachkreisen immer noch eine große Unkenntnis über den Regelungsgehalt des Gesetzes festzustellen. Die immer weiter fortschreitenden Möglichkeiten der Medizin erzeugen vielfache Ängste, am Ende des Lebens einer als unwürdig wahrgenommenen „Apparate-medizin“ ausgesetzt zu sein.
Entgegen einer landläufigen Meinung sind Verwandte und Angehörige nicht rechtliche Vertreter des Patienten. Auch die behandelnden Ärzte sind ohne Einwilligung des Patienten in ihren Handlungsoptionen beschränkt. Zudem ist eine fortschreitende Ökonomisierung der Medizin und der Kliniken zu beobachten, die die Befürchtung nährt, als Patient zum anonymen „Behandlungsobjekt“ zu werden.
In diesem Spannungsfeld bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, Wünsche und Grenzen für eine zukünftige Krankheits- und Behandlungssituation verbindlich festzulegen. Nicht die Maßstab anderer, sondern der schriftlich dokumentierte Wille des Patienten bildet die Entscheidungsgrundlage für die ärztliche Vorgehensweise.
Insoweit sind jedoch die im Gesetz festgelegten Kriterien zu berücksichtigen.
Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an eine Patientenverfügung zu stellen? Welche Kosten sind mit der Errichtung verbunden? Wie kann sichergestellt werden, dass die Patientenverfügung in der konkreten Behandlungssituation umgesetzt wird?

Neben den KAB-Mitgliedern sind alle Interessenten herzlich eingeladen.

Autor:

Johannes Looman aus Emmerich am Rhein

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