Frist läuft bis 30. April
Jetzt Sportfördermittel beantragen

Auch in diesem Jahr können Vereine wieder Anträge auf Sportfördermittel stellen. Zur Förderung der Jugendarbeit können Vereine pauschalierte Sportfördermittel für jedes jugendliche Mitglied erhalten, das noch nicht 19 Jahre alt ist.

Für allgemeine Anliegen der Sportvereine können investive Einzelmaßnahmen der Vereine bezuschusst werden. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro, wobei jeder Verein mehrere Anträge stellen kann.

Für die Gewährung der Jugendfördermittel und der Mittel für Allgemeine Anliegen ist die Antragsfrist bis zum 30. April  zu beachten.

Anlässlich von Vereinsjubiläen können Mendener Sportvereine (25-, 50-, 75-, 100-jähriges usw.) Sportfördermittel in Höhe von 2 Euro pro Jubiläumsjahr beantragen. Für besondere Sportveranstaltungen (z. B. Volkssportveranstaltungen, Meisterschaften von Landesebene an aufwärts, sonstige nationale und internationale Wettkämpfe) können einmalige Zuwendungen von 100 Euro je Veranstaltung beantragt werden.

Für Jubiläen und besondere Veranstaltungen gilt, dass die Anträge vier Wochen vor dem Jubiläum beziehungsweise vor der Veranstaltung beim Team Sport vorliegen sollten.

Weitere Infos, die Bewilligungsbedingungen und entsprechende Antragsformulare gibt es im Internet unter www.menden.de/sport oder im Serviceportal unter www.menden.de/sportfoerderung.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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