Vorerst alles beim Alten: Vergütungen für private Solaranlagen werden neu verhandelt

Private Betreiber von Solaranlagen befinden sich womöglich weiter auf der Sonnenseite der Energienutzung. Denn die vom Bundestag beschlossene Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen steht erneut auf dem Prüfstand: Die Länder haben jüngst im Bundesrat die im Bun­destag Ende März verabschiedete Novelle zur Solarförderung (EEG-Novelle) gestoppt und einen Vermittlungsausschuss zur Überarbeitung des Gesetzes in Gang gesetzt. „Bis das überarbeitete Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Kraft sein wird, gilt weiterhin das seit 1. Januar dieses Jahres geltende EEG“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW die vorübergehende Interimslage. Was die Hängepartie in Euro und Cent für künftige Betreiber bei der Planung und Errichtung ihrer Solaranlagen bedeutet, hat die Verbraucherzentrale NRW kurz und knapp zusam­mengestellt:
Was jetzt passiert: In den nächsten Tagen wird der Vermittlungs­ausschuss voraussichtlich das erste Mal beraten. Allerdings gibt’s keine Frist, bis wann sich die Vertreter von Bundestag und Bundes­rat über Änderungen bei der Solarförderung einig sein müssen. Mehr als drei Treffen sind prinzipiell jedoch nicht vorgesehen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses muss erneut den Bun­destag und anschließend den Bundesrat passieren, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft treten kann.
Was erst mal gilt: Bis Inkrafttreten des neuen EEG wird weiter die bisherige Vergütung für Solaranlagen von 24,43 Cent pro Kilowatt­stunde, für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) gezahlt. Der vom Bundesrat kassierte Beschluss des Bundestages sah stattdessen dafür folgende Kürzungen vor: 19,5 Cent pro Kilo­watt für 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Stroms bei einer Energieerzeugung von zehn Kilowatt. Und16,5 Cent pro Kilowatt­stunde für 90 Prozent des erzeugten Stroms bei einer Leistung zwi­schen zehn und 1.000 Kilowatt. Diese Regelungen sollten rückwir­kend ab 1. April gelten.
Was künftige Investoren tun sollten: Wer in Sonnenenergie auch zu niedrigeren Vergütungskonditionen investieren kann, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn die Ländervertreter haben den bisherigen Beschluss des Bundestages kassiert, um im Vermitt­lungsausschuss höhere Vergütungen und andere Verbesserungen durchzusetzen. So soll etwa der erzeugte Sonnenstrom weiterhin zu 100 Prozent vergütet werden. Die Chancen hierfür sind nicht schlecht. Unwahrscheinlich, aber auch denkbar ist, dass der Ver­mittlungsausschuss der vorgeschlagenen Kürzung des Bundestags rückwirkend zustimmen wird. Bis zum Beginn der Sommerpause des Parlaments herrscht hierüber voraussichtlich endgültig Klarheit.

Wer unsicher ist, ob sich eine Investition in Photovoltaik noch lohnt, erhält den passenden Rat bei der Energieberatung in der örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW am Westwall 4.

Terminvereinbarung: persönlich oder unter Telefon 02304-94 22 60,
Fax 02304-94 22 611 und schwerte@vz-nrw.de.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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