600 Tonnen Salz auf Vorrat

Der Schnee kann kommen: Die Winterdienst-Mitarbeiter des EUV, darunter Manuela Reichow und Uwe Sponholz (vor Räumfahrzeug und Salzsilo), sind für den Ernstfall gerüstet. Auf vielen Gehwegen müssen die Castrop-Rauxeler jedoch selbst dafür sorgen, dass sie schnee- und eisfrei sind. | Foto: Thiele
  • Der Schnee kann kommen: Die Winterdienst-Mitarbeiter des EUV, darunter Manuela Reichow und Uwe Sponholz (vor Räumfahrzeug und Salzsilo), sind für den Ernstfall gerüstet. Auf vielen Gehwegen müssen die Castrop-Rauxeler jedoch selbst dafür sorgen, dass sie schnee- und eisfrei sind.
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Auch wenn der Winter noch nicht Einzug gehalten hat, steht der EUV schon seit November bereit, um Castrop-Rauxel von möglichen Schneemassen zu befreien. Ein erster Einsatz hat zu Wochenbeginn sogar bereits stattgefunden, denn frühmorgendliche Kälte sorgte für Straßenglätte.

„Beide Silos sind voll“, erklärt Hanna Fenner, Leiterin des EUV-Betriebshofs. Damit stehen dem Räumdienst 600 Tonnen Salz zur Verfügung. „Außerdem können wir innerhalb von 48 Stunden weitere 600 Tonnen abrufen. Wenn der Winter einbrechen sollte, können wir damit eine Woche überbrücken.“ Hinzu kommen 15.000 Liter Salzsole, die fertig angerührt vorgehalten wird. „Sie wird ständig nachgemacht“, so Fenner.
Im letzten Winter, der mild ausfiel, habe es sieben Einsatztage mit insgesamt 16 Einsätzen der Winterdienstbereitschaft gegeben. Für den Räumdienst wurden 130 Tonnen Salz sowie 14.000 Liter Sole verbraucht.
In dieser Winterperiode stehen 43 Mitarbeiter und zwei Ersatzkräfte bereit, um Schnee und Eis auf Castrop-Rauxels Straßen mit Räumfahrzeugen und per Handstreuung zu Leibe zurücken. „Die Fahrzeuge sind in Dauerbereitschaft, die Handstreuung beginnt um 5 Uhr“, erläutert Fenner.

Wer ist für die Räumung verantwortlich?

Die Reinigungsklassen in der „Satzung über die Straßenreinigung“ legen fest, ob der EUV oder die Grundstücksanlieger sich um die Winterwartung von Straßen kümmern müssen. Die Räum- und Streupflicht der Gehwege liegt grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern oder Vermietern beziehungsweise ihren Mietern.
Werktags (montags bis samstags) müssen Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beseitigt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt dies für die Zeit von 9 bis 20 Uhr.
Für Fußgänger muss ein geräumter Bereich von etwa 1,50 Meter Breite auf dem Gehweg zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft alle Wege, die an ein Grundstück angrenzen. Der Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahn, sondern muss an den Rand des Gehweges geräumt werden, ohne dabei eine Gefahr für die Fußgänger darzustellen.

Darf Salz verwendet werden?

Der EUV macht darauf aufmerksam, dass die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Mitteln verboten ist, aber Split, Granulat oder Sand verwendet werden können. Nur bei witterungsbedingten Ausnahmefällen ist Salz zum Beispiel auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder bei starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken erlaubt.
Info-Flyer zum Winterdienst sind beim Stadtbetrieb EUV, Westring 215, erhältlich.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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