Verfassungsbeschwerde gegen Feiertagsgesetz eingereicht - Verstoß gegen die grundgesetzlich gebotene Trennung von Staat & Kirche

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" gezeigt.

Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag "alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr". An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden.

Die Initiative will vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass diese staatliche Bevormundung mit kirchlichen Normen beendet wird. Der pluralistische Geist des Grundgesetzes verbiete es, alle Menschen unserer Gesellschaft an einem Feiertag zu zwingen, auf jede Form von kollektiver Unterhaltung zu verzichten. Die Verbindlichmachung religiöser Normen für alle Mitglieder einer Gesellschaft zeichne das Gebaren von fundamentalistischen Staaten aus. Ein freiheitlicher Staat, wie ihn das Grundgesetz definiert, habe im Gegenteil die Aufgabe, den Einzelnen vor der Übergriffigkeit von Religionsgesellschaften zu schützen und die freie Entfaltung der individuellen Freiheit zu garantieren.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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