Fall Tebartz-van Elst zieht auch im Ruhrbistum Kreise

Bischof Overbeck. | Foto: Bistum Essen

„Größtmögliche Transparenz bei kirchlichen Finanzen“ fordert Ruhrbischof Dr. Franz-Josef Overbeck und legt angesichts der Geschehnisse rund um seinen Limburger Kollegen Franz-Peter Tebartz-van Elst das Vermögen des Bischöflichen Stuhls offen.
15.000 Euro für eine Designer-Badewanne, einen Lichthof für 2,3 Millionen Euro und goldene Wappen an den Wänden sind nur schwer vermittelbar, wenn es um die sorgsame Verwendung von Kirchengeldern geht. Die neue Limburger Bischofsresidenz schlägt mit über 31 Millionen Euro zu Buche. Eine Flugreise erster Klasse ist auch nicht unbedingt transparent, wenn man ein Vertreter der Kirche auf dem Weg in eine der ärmsten Regionen der Welt ist.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch distanzierte sich bereits von Bischof Tebartz-van Elst. Auch eine Reise mit der Billig-Fluglinie Ryanair nach Rom zu Papst Franziskus kann ihn voraussichtlich nicht davor retten, sein Amt niederlegen zu müssen. Zeigte sich der neue Papst Franziskus doch bisher mehr als bescheiden und fernab von Luxus und Pomp.

Finanzen offenlegen

Angesichts der aktuellen Diskussionen um kirchliche Vermögenswerte hat sich Ruhrbischof Dr. Franz-Josef Overbeck dazu entschlossen, ab sofort nicht mehr nur den Haushalt des Bistums prüfen zu lassen und zu veröffentlichen, sondern auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls zu Essen.
Der Haushalt des Bistums werde bereits seit mehreren Jahren durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, teilt das Bistum Essen mit. Diese Bilanz weise für das Jahr 2012 einen Umfang von 264,6 Millionen Euro aus – bei Erträgen von 260,4 Millionen Euro und Aufwendungen von 246,0 Millionen Euro.
Demgegenüber umfasse der Bischöfliche Stuhl derzeit lediglich Vermögenswerte in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro. Der Bischof könne jedoch allenfalls über knapp zehn Prozent dieser Summe frei verfügen, so das Bistum.
Ferner wird präzisiert, das insgesamt 2,05 Millionen Euro aus zwei Erbschaften stammen und Teil zweier Sondervermögen seien, deren Erträge ausschließlich zur Förderung der Ausbildung des kirchlichen Personals zur Verfügung stehen. Verwaltet und überwacht werden diese Sondervermögen durch das Finanzdezernat des Bistums Essen und zwei Kuratorien.
„Beim Umgang mit kirchlichen Finanzen ist größtmögliche Transparenz erforderlich“, fordert Ruhrbischof Overbeck. Daher habe er das Finanzdezernat des Bistums Essen angewiesen, künftig nicht nur den Bistumshaushalt, sondern auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls durch eine externe Bilanzprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen und analog zum Geschäftsbericht des Bistums zu veröffentlichen.
Das Kirchenrecht schreibt zudem vor, dass ein Verwalter jeglichen kirchlichen Vermögens sein Amt in der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllen hat.
Bleibt - last but not least - die Frage, wo und wie denn der Ruhrbischof wohnt ...

Schlichter Wohnsitz im Bischofshaus

Sein Pressesprecher Ulrich Lota schmunzelt, wurde ihm in den vergangenen Tagen diese Frage doch schon desöfteren gestellt:
„Beim Bischofshaus am Burgplatz handelt es sich um das ehemalige Pfarrhaus der Münsterpfarrei. Im Erdgeschoss befinden sich Büro- und Arbeitsräume sowie Sitzungszimmer. Vor dem Einzug des Bischofs nach seiner Amtsübernahme gab es bauliche Veränderungen der Büroräume im Erdgeschoss. In der ersten Etage befinden sich die Wohnung des Bischofs, zudem eine kleine Kapelle und ein kleiner Gästebereich. Die Wohnfläche beträgt insgesamt rund 220 Quadratmeter. Die Miete wird als geldwerter Vorteil versteuert.“
Klingt nicht nach freistehenden Badewannen und großen Lichthöfen. Als Ruhrbischof ist man offenbar geerdet und überlässt den Prunk dem benachbarten Domschatz.

Autor:

Petra de Lanck aus Essen-Süd

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