Breßer-Barnebeck: FDP beruft sich auf Pressekodex

Fordert eine Dienstanweisung von Bürgermeister Ulrich Roland zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtverwaltung Gladbeck: Michael Tack.
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In einem Schreiben an Bürgermeister Ulrich Roland wird das Stadtoberhaupt vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Michael Tack aufgefordert, eine Dienstanweisung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Verwaltung zu veranlassen. Dieser Antrag soll in der morgigen Ratssitzung zum Tagesordnungspunkt 4 behandelt werden.

In dem Schreiben heißt es: "Grundsätzlich ist nur der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde und als Leiter der Verwaltung zu Auskünften über die Stadtverwaltung oder sonstige kommunalpolitische Angelegenheiten der Stadt gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber der Presse, berechtigt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann er allerdings im Einzelfall ausdrücklich auf Dezernenten übertragen."

Alle Presseinformation sollen somit erst nach Autorisierung durch den Bürgermeister oder des beauftragten Dezernenten verschickt werden, ebenso sollen diese Informationen auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.

Weiterhin fordet die FDP: "Alle Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes und die mit der Öffentlichkeitsarbeit Betrauten werden dazu verpflichtet, sich an den Pressekodex des deutschen Presserates zu halten, soweit sinngemäß anwendbar, insbesondere die Ziffern 9,10,11."

Dahinter verbirgt sich im Einzelnen:
Ziffer 9: Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Ziffer 10: Religion, Weltanschauung, Sitte
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.
Ziffer 11: Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskrimiert werden.

Die Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes und die mit der Öffentlichkeitsarbeit Betrauten sollen zudem nur unter Nennung des eigenen Namens und der zusätzlichen Kennzeichnung als persönliche Meinung ohne Sanktionen veröffentlichen - sei es in der Presse oder im Internet.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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