Instandhaltung von Rauchwarnmeldern!

Wer bei der Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern auf eine Sichtprüfung verzichtet, handelt ohne normative Grundlage und geht unkalkulierbare Haftungsrisiken ein. Jeder der zum jetzigen Zeitpunkt einen Verzicht auf die Sichtprüfung und bspw. eine Fernwartung durch technische Einrichtungen am Rauchwarnmelder propagiert handelt ohne jegliche Grundlage. Selbst die wichtigste deutsche Institution von Rauchwarnmeldern, der VDS sieht aktuell keinerlei Zulassungen und Möglichkeiten für die Fernwartung von Rauchwarnmeldern. Zudem muss jede Wartung schriftlich dokumentiert werden!

Autor:

Fabian Lichte aus Gladbeck

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