14 Monate Gefängnis für vorab bezahlte, aber nicht gelieferte Maschine

„Nach dem Verlauf der heutigen Beweisaufnahme sehe ich keine Möglichkeit mehr, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen“, sagte Richter Johannes Kimmeskamp und verurteilte den Geschäftsmann aus Hattingen wegen Betruges zu einer Gesamtstrafe von 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Als früherer Inhaber einer Firma für die Herstellung von Industriemaschinen hatte der 49 Jahre alte Angeklagte von einem Kunden aus Hessen im Dezember 2010 einen entsprechenden Auftrag angenommen und vor Lieferung einen Betrag von 21.462 Euro kassiert. Der für Frühjahr 2011 zugesagte Liefertermin wurde vom Hattinger allerdings immer wieder hinausgezögert; letztlich wurde die bestellte Maschine gar nicht ausgeliefert, was zu einer Strafanzeige wegen Betruges führte, auch wenn der Angeklagte seinem Kunden zwischenzeitlich 5.000 Euro erstattet hat.

Nun gab es auch schon im Jahre 2014 gegen den Angeklagten, für dessen Firma Mitte 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, ein früheres Verfahren wegen Betruges in 3 Fällen, welches mit Freiheitsstrafen auf Bewährung endete.

Der als Zeuge geladene Kunde des Angeklagten aus Hessen schilderte und belegte dem Gericht seine umfangreichen Bemühungen und Recherchen, was die Herstellung bzw. den Verbleib seiner bestellten, bezahlten aber nicht gelieferten Maschine betraf.

Auch hatte der Zeuge von einem Einbruchdiebstahl in die Produktionsräume des Hattingers gehört, bei dem spezielle Teile von dort befindlichen Industriemaschinen ausgebaut und gestohlen worden seien, nach seiner Einschätzung fragwürdig, zumal die Versicherung den Schaden auch nicht ersetzt haben soll.

Am Ende der Beweisaufnahme forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für den Betrug unter Einbeziehung der früheren Bewährungsstrafen eine Gesamtstrafe von einem Jahr und 4 Monaten, noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

Dem folgte das Gericht in seinem Urteilsspruch allerdings nicht. Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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