Rauschgiftdelikte beschäftigen Polizei und Justiz – Zwei Urteile des Schöffengerichtes in Hattingen

Die Kreispolizeibehörde Schwelm verzeichnete in der Kriminalstatistik des letzten Jahres 556 Rauschgiftdelikte. Das waren 91 Delikte mehr als im Vorjahr. Für Hattingen mussten 181, für Sprockhövel 27 Betäubungsmittel-Delikte bearbeitet werden. Beim Hattinger Schöffengericht hatten sich jetzt zwei Angeklagte aus Sprockhövel wegen dieser Delikte zu verantworten.

Ein 26 Jahre alter Angeklagter legte direkt zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein umfassendes Geständnis ab. Er gab zu, von September 2015 bis Februar 2017 Rauschgift bezogen und damit einen schwunghaften Handel betrieben zu haben.

Mal wurde ihm das Rauschgift an einem Treffpunkt in Velbert-Nierenhof, mal in seiner Wohnung in Sprockhövel übergeben. Er verkaufte dann, so seine Aussage vor Gericht, das Rauschgift regelmäßig an 10 Bekannte weiter.

Für seinen Eigenbedarf züchtete er zusätzlich in seiner Wohnung auf einer kleinen Fläche eigene Cannabis-Pflanzen.

Als die Rauschgiftermittler Mitte Februar 2017 seine Wohnung durchsuchten, fanden und beschlagnahmten sie 360 Gramm Rauschgift, Zubehör, Cannabis-Pflanzen und Verpackungsmaterialien.

Die Ermittler waren dem Sprockhöveler auf die Spur gekommen, nachdem sein Rauschgiftlieferant ausgepackt und den Ermittlern zahlreiche Dealer verraten hatte.
Am Ende der Beweisaufnahme blieben 5 Taten mit etwa 800 Gramm Marihuana übrig. Der Verkaufswert dazu überstieg zehntausend Euro.

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung – 1.000 Euro Geldstrafe
Strafverteidiger Odebralski sah in seinem Plädoyer seinen Mandanten inwischen geläutert, in einem festen Arbeitsverhältnis und einer festen Beziehung. Dieser sei sofort nach der Wohnungsdurchsuchung vom Rauschgift abgekommen. Dieses Kapitel wäre für ihn beendet. Er plädierte für eine milde Bewährungsstrafe und wünschte dem Schöffengericht am Ende seines Plädoyers „viel Freude beim Entscheiden“.

Das Schöffengericht entsprach in seinem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwalt Dr. Seeger. Der Sprockhöveler wurde wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Diese wurde vom Gericht für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte eintausend Euro Strafe zahlen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Rauschgift spielte auch beim zweiten Fall eine Rolle.

Der 33 Jahre alte Sprockhöveler konsumierte immer wieder Marihuana, hat auch keine Fahrerlaubnis, fährt aber immer wieder Auto.

Auch er war vor Gericht geständig. Seine Anwältin, Sonka Mehner-Heurs, gab dazu im Auftrag ihres Mandanten entsprechende Erklärungen ab. Dieser hätte in der Vergangenheit regelmäßig Marihuana konsumiert, allerdings damit keinen Handel betrieben. Das Problem ihres Mandanten sei aber, dass er immer wieder Auto fahren würde, ob wohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und einschlägig vorbestraft sei.

Bei einer Verkehrskontrolle waren bei ihm im April 2017 auch Betäubungsmittel gefunden worden. Im November des letzten Jahres hatte er zusätzlich einen Autounfall mit geringem Sachschaden verursacht. Aus Angst, von der Polizei wegen der fehlenden Fahrerlaubnis erwischt zu werden, hatte er sich von der Unfallstelle, wo er einen Zaun beschädigt hatte, entfernt. Den Schaden hatte er aber direkt am nächsten Tag beim Grundstückseigentümer gemeldet und den Schaden auch sofort bezahlt.

18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Auch hier folgte das Schöffengericht in seinem Urteil im Wesentlichen dem Plädoyer des Staatsanwaltes, verzichtete aber auf die Verhängung der vom Staatsanwalt geforderten zusätzlichen Geldstrafe von 400 Euro.

Unter Berücksichtigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten wurde dieser wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achtzehn Monaten verurteilt.

Diese Freiheitsstrafe muss der Sprockhöveler nicht antreten, wenn er sich in den nächsten drei Jahren straffrei führt. Die Straßenverkehrsbehörde darf ihm vor Ablauf von weiteren zwei Jahren keine Fahrerlaubnis ausstellen. Auch dieses Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Exkurs: NRW-Gerichte und Justiz-Ranking
Wie der "Legale Tribune Online (LTO)" zu entnehmen ist, arbeiten die Strafrichter in NRW besonders effektiv. Die sog. "Berliner Übersicht" schlüsselt auf, wie viele Verfahren die Richter und Staatsanwälte auf den Tisch bekommen, wie viele Fälle sie erledigen und wie lange die Verfahren dauern. Dabei werden Ranglisten erstellt. Platz eins für das Land mit den schnellsten und effektivsten Richtern, Platz 16 für das Schlusslicht.

In Nordrhein-Westfalen hatten die Strafrichter am Amtsgericht im Durchschnitt 417,6 eingehende Strafsachen zu bearbeiten, ihre Kollegen in Hamburg dagegen nur 289,0. Dabei zeigt sich: Wo der Druck sehr hoch ist, arbeiten die Richter besonders schnell: In Nordrhein-Westfalen erledigten sie durchschnittlich 410,7 Fälle und erreichten damit Platz 1.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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