Baby-Leichen: Mutter ab April vor Gericht

Ermittler machten vor sechs Jahren nach einem Brand die schreckliche Entdeckung in der Wohnung. | Foto: Magalski / Archiv
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Im September vor sechs Jahren löschte die Feuerwehr einen Brand an der Reuterstraße in Lünen, doch kurze Zeit später fanden Polizisten in der Wohnung zwei Baby-Leichen. Montag sollte am Landgericht in Dortmund der Prozess gegen die Mutter starten, doch wegen der Erkrankung eines Richters verschiebt sich der Beginn nun um drei Wochen.

Freitag informierte das Landgericht über die Verzögerung. Neuer Termin für den ersten Prozesstag ist der 9. April, ebenfalls ein Montag. Die Richter müssen sich dann damit befassen, was in der verwahrlosten Wohnung der Frau geschah: Ermittler hatten dort nach dem Feuer die Leichen der beiden kleinen Mädchen gefunden und Gutachter, die die Körper untersuchten, sahen Zeichen für Mangelernährung. Die Angeklagte brachte ihre Babys wohl heimlich zur Welt, von den anderen Bewohnern des Mehrfamilienhauses bemerkte offensichtlich niemand das Drama. Die Anklageschrift umfasste beim ersten Termin am Amtsgericht im Dezember vor vier Jahren über sechzig Fälle. Staatsanwältin Carola Jakobs warf der Frau vor, ihre Kinder schon kurz nach der Geburt über Stunden allein in der Wohnung gelassen zu haben, "die Kinder litten in dieser Zeit unter Hunger, Durst und Erschöpfung."  Zum Beispiel habe die Angeklagte ein Konzert in Bielefeld besucht, ging immer wieder für acht oder mehr Stunden zur Arbeit oder war laut Staatsanwaltschaft in einem Fall sogar für mehr als zwanzig Stunden mit bei einem Freund. Die Kinder blieben während dieser offenbar allein in der Wohnung.

Totschlag durch Unterlassen?

Der Prozess am Amtsgericht Lünen endete allerdings schon nach wenigen Minuten, denn Staatsanwältin Jakobs sah ausreichende Hinweise auf zwei Tötungsdelikte und beantragte die Abgabe des Verfahrens an das Schwurgericht beim Landgericht Dortmund. Richterin Beatrix Pöppinghaus und die Schöffen folgten dem Antrag. In Lünen lautete die Anklage auf Körperverletzung durch Unterlassen, durch Aussetzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. "Die Kammer hat aber einen rechtlichen Hinweis an die Beteiligten erteilt, dass eine Verurteilung auch wegen Totschlags durch Unterlassen oder Körperverletzung mit Todesfolge erfolgen könne", erklärt Dr. Thomas Jungkamp, Sprecher des Landgerichts.

Thema "Baby-Leichen" im Lokalkompass:
Baby-Leichen: Prozess geht an Landgericht Toilette alarmiert Polizei zu Brand

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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