Kommentar: Gesegneter Umtausch

Da liegen sie nun. Die ausgepackten Geschenke. Und da gibt es zwei Kategorien.

Die Geschenke, die man behält. Da macht es keinen Unterschied, ob sie gefallen oder nicht. Es gibt eben Menschen, die selbst die grässlichsten Gaben behalten.

Und als zweite Kategorie gibt es noch die Geschenke, die man nicht behält. Für diese Gattung gibt es zahlreiche Zukunftsvarianten. Die erste lautet „Kreislauf“, das klassische „Weiterverschenken“.

Die nächste Stufe ist das „Weiterverkaufen“. Internet-Auktionshäuser freuen sich schon auf den Ansturm der „unpassenden Geschenke“.

Möglichkeit drei ist der Renner nach den Feiertagen, ein sehr beliebter Sport der Deutschen: die Disziplin „Umtausch“. Hier kann es beim Spielgeschehen aber recht tückisch werden, denn diese Sportart unterliegt gewissen Regeln. Denn der Kunde hat beim Kauf in einem Laden keinerlei Anspruch auf Umtausch. Viele Händler aber bieten aus Kulanz diesen Service an.

Am Besten ist es immer vor dem Kauf zu fragen, ob ein Umtausch möglich ist und wie dieser erfolgt: gegen andere Ware, Gutschein oder Bargeld. Haben Sie so einen kulanten Händler, dann steht dem gesegneten Umtausch nichts mehr im Wege. Denn wie heißt es so schön, besser gut umgetauscht als falsch beschenkt. Oder so ähnlich.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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