Garage,Hecke,Müllcontainer brannten heute Nacht in Marl, wieder Brandstifter unterwegs?

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Donnerstag, gegen 23.15 Uhr, geriet ein Müllcontainer an einem Mehrfamilienhaus auf der Georg-Herwegh-Straße in Brand. Das Feuer griff auf eine in der Nähe stehende Hecke und einen zweiten Müllcontainer über. Die Feuerwehr löschte die Brände. Es entstand 1.000 Euro Sachschaden.

Freitag, gegen 1 Uhr, kam es zu einem weiteren Brand auf der Dormagener Straße. Hier brannte eine Garage, in der ein abgemeldeter Kleinwagen stand, vollständig aus. Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen des Feuers auf andere Garagen. Durch den Brand entstand 1.500 Euro Sachschaden.

In beiden Fälle hat das Fachkommissariat für Branddelikte die Ermittlungen aufgenommen. Die verschiedenen Tatorte legen den Verdacht nahe, dass es mehrere Brandstifter in Marl gibt.

In der Nacht zum Donnerstag gab es schon mal zwei Brände in Marl.

Gegen 0.15 Uhr, gerieten gefällte Bäume im Bereich der Erzbahntrasse, etwa 200 bis 300 Meter vom Lipper Weg, in Brand.
Ebenfalls Donnerstag , gegen 3.40 Uhr, brannte eine Hecke auf der Wilhelm-Wemmer-Straße/Ecke Lothar Hentschel-Straße. Durch den Brand wurde ein in der Nähe stehendes Gewächshaus beschädigt.
In letzter Zeit kam es immer wieder zu Bränden in Marl. Eine geplante Flüchtlingsunterkunft , ein Wohnwagen an der Hervesterstr. sowie immer wieder Papiercontainer wurden angesteckt. Ich habe den Eindruck das Feuerteufel in Marl seid längeren ihr Unwesen Treiben. Die Fälle sind noch nicht aufgeklärt.

Brandstiftern gehört das Handwerk gelegt.

Brandstiftung § 306
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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