Bürgerinitiative Marl Hüls legt Einspruch gegen die Bebauung im Naherholungsgebiet Hülser Wald ein

Luxuswohnquartier mit hochwertigen Mehrfamilienhäusern
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Auf dem Gelände des Jahnstadions und im Umfeldes der Waldschule in Marl soll ein neues Luxuswohnquartier mit hochwertigen Mehrfamilienhäusern entstehen. Bürgerinnen und Bürger konnten ab (23.02.) bis zum 26. März Einsicht in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan des Areals „Jahnstadion und Waldschule“ nehmen. Äußerungen konnten während der Frist im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl vorgebracht werden.  Die Bürgerinitiative Marl Hüls legte Einspruch gegen die Bebauung im Naherholungsgebiet Hülser Wald ein. Mit freudlicher Erlaubnis drucken wir diesen Einspruch ab.

Einwände gegen den Bebauungsplan 224

Im Namen der Marler Bürgerinnen und Bürger, die in der Bürgerinitiative Marl Hüls aktiv gegen Landschaftsverbrauch, Umweltzerstörung und Veruntreuung öffentlichen Eigentums vorgehen, erhebe ich folgende Einwände gegen den Bebauungsplan 224 im Hülser Wald.
1.) Sämtliche von Naturschützern vorgetragenen erheblichen Bedenken, waren bei der Offenlegung der Flachenplannutzungsänderung im Dez. 2017 bis Jan. 2018 nicht ausgelegt. Bei meinem Ortstermin am 12. Januar (Liegnitzer Straße) wurde mir, trotz Nachfrage, kein Gutachten oder Stellungnahme vorgelegt, obwohl diese Dokumente der Behörde vorgelegen haben. Die Bürgerinitiative betrachtet diese gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung als nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Bedenken sind im Umweltbericht der Stadtverwaltung, nicht sachgerecht abgewogen worden. Darin wurden einseitig die Belange des Investors berücksichtigt, zu Lasten von Natur und Umwelt.

Der Bebauungsplan berücksichtigt nicht ausreichend die Umweltbelange im Stadtteil Hüls

Im einzelnen sind dies:
a. ) Der Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken (Kreis Recklinghausen), der als behördenverbindliches Entwicklungsziel die "Erhaltung der Freiraumfunktionen der städtischen Grünzüge " dargestellt. b.) Der Grünordnungsrahmenplan (Stadt Marl 2006), der die umgebenden Waldflächen des Jahnstadion als zu erhaltende Bestandteile der innerstädtischen Grünzüge dargestellt. Es wird empfohlen von einer Bebauung abzusehen und den Waldbestand zu erhalten, sowie das Stadion selbst naturnah zu entwickeln bzw. extensiv zu nutzen
. c.) Die Waldfunktionskarte, nach der die Waldflächen Erholungs, Klimaschutz und Sicht-bzw. Immissionsschutzfaktoren aufweisen.

d.) Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Marl (2013). Die Aussagen und Schlüsse die aus dem städtischen Umweltbericht hervorgehen sind widersprüchliche Annahmen, und halten einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. Vor allem sind die schädlichen Auswirkungen dieser großflächigen Bebauung auf das Stadtteilklima nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Ausgleichspflanzungen in Haltern sind kein Ersatz für die Abholzung des Hülser Waldes.

2.) Der Bebaungsplan widerspricht klar dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2025+ (Isek). Dieser sieht unter anderen die Wahrung naturnaher Räume vor. Die Zerschneidung der Landschaft soll vermieden werden. Den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteil Hüls wird ihr Fußläufig erreichbares Naherholungsgebiet genommen. Dieser Wald ist seit Generationen ein öffentlich zugänglicher Park, mit angelegten Spazierwegen mit Abfallbehältern und Beleuchtung. Das traditionsreiche Fußballstadion soll wieder einem Sportverein als Spielfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Tribünen- Konstruktion aus  ist keinesfalls so Baufällig wie von städtischer Seite behauptet wird . Vielmehr ist dieses historische Bauwerk als einzigartiges, Pylongetragenes Tribünengebäude in Deutschland, unbedingt Denkmalschutz würdig. Der Abriss und die Veräußerung des Jahnstadion kommt einer Kulturstättenzerstörung gleich. Die Mehrheit der Marl -Hülser Bürgerinnen und Bürger sind damit nicht einverstanden.

Verkehrsituation ist nicht ausreichend berücksichtigt

3.) Es existiert kein vernünftiges Gutachten zu den Auswirkungen des zu erwartenden Individualverkehres der "Waldparkbewohner" auf das umgebende Straßennetz und den veralteten Ampelanlagen. Auch die zwangsläufig zu erwartenden Bewegungen von Lieferfahrzeugen des Online Handel, Pflegedienst und anderer motorisierter Dienstleister sind nicht berücksichtigt. Mit Zunahme von Straßenverkehr steigt auch die Gefahr für die menschlichen Gesundheit, durch die erhöhte Emission schädlicher Treibhausgase, Lärm, Feinstaub und giftiger Stickoxyde. Das Leipziger Gerichtsurteil vom Februar 2018 bestätigt ganz klar das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf saubere Atemluft.
4.) Zur Zeit der "Europaweiten Ausschreibung galt der Gebietsentwicklungsplan Emscher Lippe (GEP Emscher-Lippe) für den Regierungsbezirk Münster. Dieser ist der rechtsgültige Plan an dem sich die Kommunen halten müssen. Dem Regionalverband Ruhr (RVR) wurde, seitens der Stadt Marl im Vorfeld des Bauvorhaben Nr.224 ,kein Antrag auf Flächennutzungsplanänderung vorgelegt, das bestätigt das Antwortschreiben des RVR vom 20 Januar dieses Jahres an unsere Bürgerinitiative. Dieser Formfehler hat dem Steuerzahler Kosten in unbekannter Höhe aufgebürdet, weitere Ausgaben sind durch die Fortführung der jetzigen Offenlegung zu befürchten. Wir verlangen den sofortigen Abbruch aller städtischen Planungen für dieses spekulative Bauprojekt. Im Schreiben des RVR ist das ganze Areal, Zitat: "nahezu vollständig als Allgemeiner Freiraum-und Agrarbereich festgelegt. Dies bedeutet, dass die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des Jahnstadion und Hülser Wald, derzeit nicht mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.

Warum gab es nur einen Bieter

Dieser Raum ist im Regionalplan Ruhr für den Gemeinbedarf vorgesehen. Diese Tatsache hat ganz offensichtlich; potenzielle, seriöse Investoren davon abgehalten, sich an der Ausschreibung zu beteiligten.
Aus diesem Grunde hat es auch unser Meinung keine Mitbieter gegeben. Die ursprünglich ausgelobte Baufläche, (Variante 1) hat nach unserer Meinung ebenfalls nicht zu einer ordnungsgemäßen öffentlichen Ausschreibung geführt.

Hatte die Ausschreibung Fehler?


Auch wurde bei der Ausschreibung kein Mindestpreis für die Vermarktung angegeben, dies ist unserer Meinung ein Verstoß der Kommunalordnung. Dieser Preis hätte sich am Bodenrichtwert der örtlich angrenzenden Grundstücke orientieren müssen und mindert diesen dementsprechend. Die nachträgliche Erweiterung der Bauentwürfe sind mit einer ökologisch nachhaltigen Stadtplanung nicht vereinbar.
Der Beschluss des Marler Stadtrates am 1 Februar zum Entwurf und Offenlage des Bauvorhaben 224 sind, unserer Meinung nach, demzufolge unrechtmäßig.

Marl, den 26 März 2018

Christian Thieme.

Sprecher Bürgerinitiative Marl Hüls.


Webseite der Bürgerinitiative Marl Hüls

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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