Die Heinrich-Kielhorn-Schule und die Wilhelm-Raabe-Schule in Marl werden zusammengelegt

Die Wilhelm-Raabe-Schule wurde laut Schülerstatistik von Oktober 2012 von 99, die Heinrich-Kielhorn-Schule von 129 Schüler/innen besucht. Unter Berücksichtigung der Inklusion von Schüler/innen in Grund- und weiterführende Schulen sowie der zu erwartenden demographischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler an diesen Förderschulen weiter abnimmt. Bei einem reduzierter Bedarf ist die dauerhafte Fortführung zweier Förderschulen mit gleichen Inhalten aus ökonomischer, schulorganisatorischer und pädagogischer Sicht nicht mehr sinnvoll.

Am 01.08.2013 tritt die neue Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen in Kraft. Danach müssen für die Fortführung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung mindestens 144 Schüler/innen vorhanden sein. Nach jetziger Erkenntnis wird diese Zahl an beiden Schulen nicht erreicht.

Die Zusammenlegung beider Förderschulen am Standort Heinrich-Kielhorn-Schule ist dadurch notwendig!

Beim Gebäude der Heinrich-Kielhorn-Schule handelt es sich um einen als Förderschule konzipierten Bau, der seinerzeit auf 300 Schüler/innen ausgelegt war. Die weitere Verwendung des Schulgebäudes als Förderschulstandort ist möglich. Die Wahl eines anderen Schulstandorts würde aufgrund der dann notwendigen Umbauarbeiten wesentlich höhere Kosten verursachen. Auch unter Berücksichtigung veränderter Lehrformen und Bildung von geringeren Klassenstärken ausreichende Raumkapazitäten vorhanden.

Inklusion ist das Ziel!

Es ist das Ziel der Inklusion, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen auszubauen. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen in den allgemeinen Schulen soll der Regelfall werden. Zahlreiche Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses gemeinsame Lernen sowohl Vorteile für die Lernentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen als auch - vor allem im sozialen Bereich - für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen hat.

Der Aufbau eines solchen "inklusiven" Schulsystems wird auch im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" gefordert. Mit diesem Abkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung "ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen" und dazu ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten - also auch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen.

Danach werden in Zukunft Förderschulen überflüssig!

INKLUSION Jetzt! Dr. Hans Wocken, Professor für Lernbehindertenpädagogik

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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