Kreis Recklinghausen will keine Informationsveranstaltung zur Massentierhaltungsanlage in Marl durchführen?

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Noch in der vergangenen Woche wurde auf Anregung von MHNV – Anwohnerinitiative für Umweltschutz und Lebensqualität in Marl im Kreistag diskutiert, wann die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde eine Informationsveranstaltung zum geplanten Bau der Ferkelproduktionsanlage vor dem Riegefeld in Alt-Marl abhält. Noch in der Kreissitzung hieß es, diese Veranstaltung solle am 29. April 2016 stattfinden. Knapp zwei Wochen später erhielt die MHNV – Anwohnerinitiative für Umweltschutz und Lebensqualität in Marl überraschend die Antwort, dass der Kreis das „gar nicht kann und darf.“

Hier der Text im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem Genehmigungsverfahren Leineweber handelt es sich um ein öffentliches Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Daher ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der öffentlichen Auslegung und eines Erörterungstermins vorgesehen.

Darüber hinaus gehende Informationsveranstaltungen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Da es sich um ein formelles und gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren handelt, ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dazu gehört die Durchführung eines Erörterungstermins, welcher für alle öffentlich zugänglich ist.

Weitere Veranstaltungen auf Wunsch einzelner Einwender kann und darf die Genehmigungsbehörde nicht durchführen. Dies würde insbesondere ihre Rolle als Genehmigungsinstanz, welche zu Neutralität gegenüber dem Antragsteller und den Einwendern verpflichtet ist, in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiter
Umwelt, Straßen und Geoinformation

Der Bürgermeister der Stadt Marl, Werner Arndt, hatte in der Ratssitzung die Bitte eines Bürgers um eine Informationsveranstaltung diese Bitte abgelehnt, da die Stadt nicht zuständig dafür sei, sondern der Kreis als Genehmigungsbehörde.

Hier der Wortlaut des Schreibens der „MHNV“ – Anwohnerinitiative für Umweltschutz und Lebensqualität in Marl an den Kreis Recklinghausen

Sehr geehrter Landrat,
sehr geehrte Kreistagsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der vor unserer Haustür in Alt-Marl geplanten
Massentierproduktionsanlage mit insgesamt rund 5.000 Schweinen hatten
wir um eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die betroffenen
Bürger in Alt-Marl gebeten. Gerade wegen der Vielzahl der nur
wenige hundert Meter entfernt lebenden Anwohner ist das öffentliche
Interesse sehr groß.

Wie wir nun aus der Presse erfahren haben, soll die Veranstaltung erst
am 29. April und damit einen Monat nach dem Ende der Einspruchsfrist
stattfinden.

Eine Informationsveranstaltung, die z.T. offene Fragen, u.a. auch zu
gesetzlichen Vorschriften klären könnte, was möglicherweise
Einspruchsrelevant ist, macht nur Sinn, VOR oder WÄHREND der laufenden Einspruchsfrist liegt.

Andernfalls ist für Bürger nur eine eingeschränkte bis keine Beteiligungsmöglichkeit mehr
gegeben.

Wie wir schon schrieben, haben gerade die öffentlich ausgelegten Unterlagen nicht alle offnen Fragen klären können. Zudem sind durch widersprüchliche Angaben z.B. zur Entfernung von Stall zur Wohnbebaueung im Riegefeld sogar neue Fragen entstanden.

Bekanntlich wurde die Forderung eines Marler Bürgers nach einer
Informationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung gemäß 8.2. der
Hauptsatzung der Stadt Marl vom Bürgermeister der Stadt Marl am
18.02.2016 im Rat abgelehnt und wegen der Zuständigkeit des Kreises an
die Genehmigungsbehörde (Kreis Recklinghausen) verwiesen. Das machen wir
hiermit erneut.

Bei der Aufgabenbeschreibung der Unteren Immissionsschutzbehörde der
Kreisverwaltung konnten wir auf der Internetseite folgendes nachlesen:

„Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen
sich viele Menschen Informationen über (mögliche) Umweltauswirkungen von
Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die diesbezüglich geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Derartige Informationen können dabei helfen,
Irrtümer und Missverständnisse auszuräumen und den Anwohnern somit ihre
Ängste nehmen – sowohl bei bereits errichteten Anlagen als auch bei
Anlagen, die sich in der Genehmigungsphase befinden.
In verschiedenen Gesetzen sind sowohl die Informationsrechte von Bürgern
als auch der Datenschutz der Anlagenbetreiber geregelt.
Die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen pflegt im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine offene Kommunikation zu den
Bürgerinnen und Bürgern und steht ihnen beratend zur Seite. Bei Fragen
oder Informationsbedarf – und natürlich auch im Falle von Beschwerden –
wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.“

Wir fordern daher erneut eine Infoveranstaltung innerhalb der
Einspruchsfrist, die ja am 24.03.2016 endet.
Bitte informieren Sie uns kurz, bis wann wir mit einer Antwort rechnen
können. Über eine Eingangsbestätigung seitens der Kreisverwaltung wären wir sehr
dankbar. Diese können Sie uns gerne per Mail schicken, um Kosten zu sparen.


Mit freundlichen Grüssen

„MHNV“ – Anwohnerinitiative für Umweltschutz und Lebensqualität in Marl

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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