Fahrradfahrer aus Marl verletzt

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Gestern, Montag gegen 05.30 Uhr, bog ein unbekannter Fahrzeugführer von der Bahnhofstraße nach rechts in die Schmielenfeldstraße ein. Dabei übersah er den auf dem Rad-/Gehweg der Bahnhofstraße befindlichen 42-jährigen Fahrradfahrer aus Marl. Um einen Zusammenprall zu vermeiden, bremste der Radler stark ab. Dabei stürzte er und verletzte sich leicht. Der PKW-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle.

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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