"Stop" gegen Internetabzocke!

Ob Routenplaner, Anti-Viren-Programme oder Outlet-Adressen- viele Freeware-Infos im Internet entpuppten sich bislang als Köder für kostenpflichtige Infos und Service-Angebote.
Zahllose Nutzer und Schnäppchen-Jäger tappten in die ausgelegte Geldfalle und sollten zahlen. Wer’s nicht tat, wurde mit Mahnungen und Inkassoschreiben verfolgt.

Diesem Treiben setzen neue gesetzliche Regelungen nun ein Ende: „Ab 1. August müssen Online-Händler unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs die wesentlichen Informationen über den Vertrag deutlich angeben. Falls ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht, müssen die Hinweis-Buttons darauf zudem eindeutig beschriftet sein,“ so die Verbraucherzentrale NRW über den Durchbruch, für den sie sich seit Jahren stark gemacht hat.
Vor allem die Button-Lösung soll Nutzer vor Abzocke und Unzulässigkeiten bei Online-Angeboten besser schützen.
Der Bestellvorgang muss so gestaltet sein, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. In der Regel wird die Bestellung über einen Button angeklickt: Der muss nun gut lesbar und mit eindeutigen Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht „kaufen“ beschriftet sein. Dieser Bestätigungs-Button ist so zu platzieren, dass Kunden quasi gezwungen sind, sämtliche Bestellmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen, bevor sie sich durch einen Klick darauf zu einer Zahlung verpflichten.
Falls Online-Händler sich die Zahlungspflicht nicht bestätigen lassen oder einen falsch beschrifteten Bestell-Button verwenden, kommt kein Vertrag zustande. Kunden müssen dann nicht zahlen, wenn sie etwas geordert haben, können aber auch nicht auf Vertragserfüllung pochen. Bei einer berechtigten Rückforderung müssen Internet-Anbieter bereits gezahlte Beträge zurückerstatten.

Führen Online-Abzocker ihre unzulässigen Praktiken unter Verstoß der neuen Regelungen fort, können Betroffene sich ab sofort besser gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen. Zur Ablehnung von Zahlungsansprüchen stellt die Verbraucherzentrale NRW passende Musterschreiben bereit – erhältlich in den Beratungsstellen oder im Internet unter www.vz-nrw.de/buttonloesung. Gemeldete Verstöße werden von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt und auf diese Weise gestoppt.
Nötigen rechtlichen Rat hierzu gibt’s bei den örtlichen Beratungsstellen oder beim Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale NRW – Adressen unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen. Die Rufnummer des Verbrauchertelefons lautet Tel. 0190/1 89 79 69 im Festnetz für 1,86 Euro die Minute, Mobilfunkpreise variieren.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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