Bürgerentscheid am 22. April

Am vergangenen Mittwoch traf sich der Mülheimer Rat wieder zu einer Sondersitzung zum Bürgerbegehren für den Erhalt der Hauptschule Bruchstraße. Einstimmig schloss man sich dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf an und erklärte das Bürgerbegehren für zulässig, das einen Bürgerentscheid über den Erhalt der Schule zum Ziel hat. Nur die CDU-Fraktion enthielt sich. Der Bürgerentscheid soll nun am 22. April stattfinden.
Dem Bürgerbegehren beitreten und damit den Bürgerentscheid unnötig zu machen, wollte der Rat jedoch nicht. Denn hier ist eine Mehrheit von CDU, Grüne, FDP und MBI gegen den Erhalt der Schule.
Dafür kommen auf die Stadt nun Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro zu. Denn der Bürgerentscheid wird wie eine Kommunalwahl organisiert. Deshalb sah die Verwaltung auch keine Möglichkeit für einen früheren Termin. Es müssen rund 1.000 Helfer mobilisiert, 100 Wahllokale organisiert sowie 137.000 Info-Blätter erstellt und versendet werden. Die SPD zog daher ihren Antrag für einen Entscheid bereits am 25. März zurück.
Somit kann die Hauptschule Anfang März neue Anmeldungen für das kommende Schuljahr entgegen nehmen.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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