Haushalt genehmigt

Die Bezirksregierung hat die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) für das Jahr 2014 für die Stadt Oberhausen genehmigt.

Damit darf die am 11. November 2013 beschlossene Haushaltssatzung veröffentlicht werden und Oberhausen ist in der Lage, zum dritten Mal mit einem genehmigten Haushalt in Folge arbeiten zu können. „Damit hat die Bezirksregierung dem vorgelegten Vorschlag zugestimmt, die Verringerung der Stärkungspaktmittel durch eine Verschiebung des Haushaltsausgleichs auf das Jahr 2017 und mittels einiger neuer Maßnahmen aufzufangen“, so Kämmerer Apostolos Tsalastras. „Die Genehmigung ist die Grundlage für eine zwar eingeschränkte aber wichtige Handlungsfähigkeit der Stadt Oberhausen“.
Im Rahmen des vorliegenden Haushaltssanierungsplans und der Auflagen der Bezirksregierung sind wieder Investitionen und die Finanzierung von Eigenanteilen bei Fördermaßnahmen möglich.
Wie in den Vorjahren weist die Bezirksregierung darauf hin, dass Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind, wenn Abweichungen von den Prognosen im Haushaltssanierungszeitraum auftreten oder die Wirkungen der Einsparmaßnahmen nicht realisiert werden können.

Sorgen um Gewerbesteuer

Für die neuen Maßnahmen im HSP 2014 macht die Bezirksregierung die Auflage, bereits vor dem beabsichtigten Konsolidierungszeitpunkt 2019 nachzuweisen, dass die Wirkung der Maßnahmen eintritt. Insbesondere die Gewerbesteuerentwicklung und die Umsetzung des Personalkonsolidierungskonzeptes werden als Risiko eingestuft.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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