Steuerbonus auf Handwerkerleistungen erweitert

Mit einem Steuerbonus lässt sich seit acht Jahren mit Handwerks-Leistungen Steuern sparen.

Seit zwei Jahren können über den Bonus zusätzlich auch Aufwendungen für Erweiterungs- und Umbauten an Gebäuden gefördert werden. So hatte es der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VI R 61/10). Darauf weist die Handwerkskammer Düsseldorf in einer Pressemitteilung noch einmal hin. Danach können für die Förderung künftig nicht mehr nur Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht werden, sondern auch Herstellungskosten, die etwa bei Sanierungen anfallen. Eine Förderung von Handwerksarbeiten an einem Neubau ist weiterhin nicht möglich.

Und so funktioniert der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen:
Die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung sind jährlich bis zu einer Höhe von 6000 Euro zu 20 Prozent förderfähig. So können bis zu 1200 Euro von der Steuerzahlung abgezogen werden. Gefördert werden neben den Erweiterungs- und Umbauten alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Den Steuerbonus können Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für ihre selbst genutzten Immobilien und Wohnungen nutzen.

www.hwk-duesseldorf.de

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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