Betriebs- und Heizkosten. Stimmt meine Nebenkostenabrechnung?

8. Oktober 2018
19:00 Uhr
VHS, 44137 Dortmund

Über die Betriebskosten einer Wohnung muss einmal jährlich abgerechnet werden. Die Praxis zeigt: Annähernd jede zweite Betriebskostenabrechnung weist gravierende Mängel auf.
Sowohl bei der Erstellung der Abrechnung durch Vermieter, als auch bei Einwendungen der Mieter gilt es Fristen und Formalien einzuhalten. Dabei führt eine sich ständig ändernde Rechtsprechung zu Verunsicherung bei den Betroffenen.
Die Veranstaltung informiert rechtsicher für Vermieter und Mieter über die wichtigsten Fragen des Betriebskostenrechts. Was sind Betriebskosten? Unter welcher Voraussetzung können Sie im Mietverhältnis umgelegt werden? Wie muss eine korrekte Abrechnung formell und inhaltlich aussehen und bis wann muss sie vorliegen? Welche Grundsätze müssen hinsichtlich Verteilerschlüssel und Vorverteilung beachtet werden? Welche Überprüfungsmöglichkeiten gibt es und zu welchem Zeitpunkt müssen Nachzahlungen oder höhere Vorauszahlungen geleistet werden?

Referent: Rechtsanwalt Martin Grebe

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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