Über die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (über Selbstbestimmung am Lebensende) hält Rechtsanwalt Gisbert Bultmann am Donnerstag, 22. Januar, um 19 Uhr einen offenen Vortrag im Pfarrzentrum St. Martinus, Schloßstraße 30, Herten-Westerholt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Darum geht es: Wenn Ehepartner, Eltern oder Kinder so schwer erkran¬ken, dass sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können, dann sind Angehörige nicht automatisch die Ent¬scheidungs-Bevollmächtigten.
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Es kann durchaus passie¬ren, dass ein Vormundschaftsgericht eine Betreuung ein¬richtet und unter Umständen einen Betreuer bestimmt, der nicht aus der Familie stammt. Damit dies nicht passieren kann, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Doch was ist das überhaupt? Wer füllt sie aus und vor allem: Wie setzt man sie richtig auf und was muss man berück¬sichtigen? Wann macht es Sinn, diese Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren? Dazu gibt es am 22. Januar in Westerholt Antworten.
Gisbert Bultmann ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, Schwerpunkt unter anderem Betreuungsrecht. Er lebt in Recklinghausen.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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