Rücksichtslosigkeit ist Tugend - Rücksichtnahme überflüssige Gefühlsregung

KLARES SIGNAL | Foto: aus WIKIPEDIA, gemeinfrei
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Ärgert Sie das auch?

Da wollen Sie als Fussgänger über den "Zebrastreifen" gehen und müssen darauf gefasst sein, im schlimmsten Fall angefahren, wenigstens aber abgedrängt oder erschreckt zu werden.
Sie stehen am Rand des Bürgersteigs, und jeder Fahrzeuglenker, ob motorisiert oder mit Muskelkraft unterwegs, kann sehen, daß Sie den Fussgängerüberweg queren wollen.

Und was tun so viele vom "fahrenden Volk"?

Eben noch schnell vorbei, paßt ja noch, der Fußgänger kann warten.

Und was, wenn da gerade ein Kind von hinten losrennt, weil da ja Erwachsene stehen, die über die Straße wollen?
Oder ältere Mitbürger, die glauben, sich auf das verkehrsgerechte Verhalten der Kraftfahrer verlassen zu können?

Dabei ist doch alles so klar geregelt:

"Wollen Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar den Fußgängerüberweg überqueren, sind Fahrzeugführer verpflichtet, langsam an den Überweg heranzufahren und gegebenenfalls anzuhalten, so dass die bevorrechtigten Personen den Überweg gefahrlos überqueren können.
Diese haben dann die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg zu überqueren (§ 25 Absatz 3 StVO).
Einzige Ausnahme: Der Fußgänger-Vorrang tritt gegenüber Schienenfahr-zeugen, Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn und geschlossenen Verbänden zurück.

Was ist mit Radfahrern?
Radfahrer, die ihr Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben, sind auch Fußgänger und haben somit auch Vorrang.

Aber:
Wollen Radfahrer den Fußgängerüberweg fahrend überqueren verlieren sie den Vorrang und sind gegenüber dem Fahrzeugverkehr wartepflichtig.

Halten und Parken vor dem Fußgängerüberweg.
Kinder können, wegen ihrer geringen Körpergröße, nicht über die Dächer geparkter Autos hinwegsehen, können so also nicht erkennen, ob sich Fahrzeuge dem Fußgängerüberweg nähern. Um den Blick auf den fließenden Verkehr zu ermöglichen, darf bis zu 5m vor einen Fußgängerüberweg nicht geparkt werden (§ 12 Absatz 1 StVO). Auch die Sicht auf den Fußgängerüberweg ist somit frei und die Gefahr, dass plötzlich ein Fußgänger auftaucht, beseitigt.

Bei Missachtung dieser Vorschriften gelten folgende Regelsätze:

je 80 Euro Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg:
an einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

100 Euro und 4 Punkte
Wurde dabei jemand gefährdet.

5 Euro Verwarnungsgeld
Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren

10 Euro Verwarnungsgeld
Weniger als 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg halten" (http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_polizei_internet_01.c.10675748.de)

Aber auch die Fussgänger haben klar geregelte Pflichten:

"Was bedeutet das in der Praxis?
Fußgänger und Krankenfahrtuhl/Rollstuhlfahrer müssen sich am Fußgänger
überweg so verhalten, dass der fließende Verkehr erkennen kann, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen. Mit einer plötzlichen Drehwendung eines auf dem Gehweg entlanggehenden Fußgängers muss der Kraftfahrer nämlich nicht rechnen. Der Fußgänger muss sich daher vor dem Betreten der Fahrbahn vergewissern, ob er dies gefahrlos tun kann, notfalls auch Handzeichen geben."
(http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/68442/1753431/pol-whv-verhalten-an- fussgaengerueberwegen-zebrastreifen-wilhelmshaven)

Aus der Sicht des "Fahrzeugführers" gibt es in der Regel ebenso rücksichtsloses Verhalten der Fussgänger, wenn sie zum Beispiel am Fussgängerüberweg stehen bleiben und "pausieren" oder sich mit einem gerade getroffenen Bekannten unterhalten, ohne auf den Verkehr zu achten, somit den Fahrzeugführer über ihre Absicjht im Unklaren lassen.
Ebenso ein eindeutiges Fehlverhalten!

Und die Moral von der Geschicht:
Wenn jeder Verkehrsteilnehmer sein Gehirn einschaltete, sich dem jeweiligen Augenblick entsprechend angepasst verhielte (§ 1 STVO) und darüber nachdächte, was er an Stelle des anderen Verkehrsteilnehmers jetzt tun würde, was jetzt sinnvoll und richtig wäre, also rücksichtsvoll an die Regelung des Sachverhalts ginge, was hätten wir alle für ein angenehmes, stressfreies, unfallbefreites Miteinander!

WARUM FUNKTIONIERT DAS EIGENTLICH NICHT ?????

Autor:

Lothar Dierkes aus Goch

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