"Nur wenige Atemzüge reichen, um zu Tode zu kommen"

„Wir hatten den Fall, dass ein ausgelöster Feuermelder die Nachbarn alarmiert hat und somit Schlimmeres verhindert werden konnte. Der Mann selber, bei dem ein Brand entstanden war, hatte so fest geschlafen, dass er ihn nicht gehört hat. Seine Baguettes im Ofen hatte er vergessen“, erinnert sich Brandamtmann der Feuerwehr Iserlohn Jenz Erl im Gespräch mit dem STADTSPIEGEL.

Seit April gilt die Feuernwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet, dass ab sofort in Neubauten Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt die Übergangsfrist bis Ende 2016. Jenz Erl erklärt: "Ob und wie die Enhaltung des Gesetzes zukünftig geprüft wird, kann ich nicht sagen. Aber jeder muss einfach sicherstellen, dass das umgesetzt wird. 62 Menschen in NRW sind im vergangenen Jahr durch einen Brand in der Wohnung ums Leben gekommen. Fünf davon waren Kinder. Seit 20 Jahren beschäftigt uns dieses Thema, und ich bin froh, dass es nun diese Vorschrift gibt. Tagsüber wird ein Brand meistens sehr schnell wahrgenommen. Aber in der Nacht, wenn man sich bereits in der Tiefschlafphase befindet, kann man weder etwas sehen, hören, schmecken noch riechen. Ist die Raucherntwicklung fortgeschritten, reichen nur wenige Atemzüge, um zu Tode zu kommen."
Wo die kleinen "Lebensretter" in der Wohnung und im Haus angebracht werden müssen und sollten und weitere häufig gestellte Fragen samt Antworten gibt es im Netz unter www.nrw.de.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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