Kranenburg: Neue Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kranenburg vom 12.12.2001 (18. Änderung) vom 26.10.2023
§ 1
§ 2 Absatz 2, letzter Satz, erhält folgende Fassung:
Die Einwohnergebühr beträgt jährlich je Einwohner
Bzw. Einwohnergleichwert 16,50 €

§ 2
§ 2 Absatz 3, letzter Satz, erhält folgende Fassung:
Die Gefäßgebühr beträgt jährlich bei der Bereitstellung eines:
a) 25-l-Müllgefäßes 26,50 €
b) 40-l-Müllgefäßes 42,30 €
c) 60-l-Müllgefäßes 63,50 €
d) 80-l-Müllgefäßes 84,70 €
e) 120-l-Müllgefäßes 127,00 €
f) 240-l-Müllgefäßes 254,00 €
g) 1,1 cbm-Container 1.164,00 €

§ 3
§ 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Verwendung genormter Abfallsäcke der
Gemeinde Kranenburg (70-l-Restmüllsack) beträgt je Abfallsack 4,25 €

§ 4
§ 2 Absatz 5, Buchstabe c), erhält folgende Fassung:
c) Miete für das Sammelgefäß (braune Tonne als 120-l oder 240-l Gefäß) jährlich 7,95 €

§ 5
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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