Wahlhelfer für die Europawahl in Kranenburg

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Hierfür wird die Gemeinde Kranenburg in den kommenden Wochen Wahlvorstände für die jeweiligen Wahllokale im Gemeindegebiet berufen. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten können die Wahl als Wahlhelfer unterstützen. Die Gemeinde ruft dazu auf, sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes zu melden.
Bei Rückfragen oder für Meldungen können Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde Kranenburg über das Wahlhelferportal auf der Internetseite www.kranenburg.de oder per E-Mail an wahlen@Kranenburg.de wenden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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