Kreis erwartet unverzüglichen Ausgleich und Aufforstung
Rodung an der A3: "Nutzung nicht genehmigungsfähig"

Zur Rodung der Waldflächen an der A3 in Wiescheid (der Lokalkompass berichtete) stellt Landrat Thomas Hendele unmissverständlich klar: "Auch wenn der Landesbetrieb Straßen einen Antrag auf Genehmigung gestellt hätte, wäre diese aufgrund des besonderen Schutzstatus der Fläche nicht erteilt worden. Und sie wird auch nicht nachträglich erteilt werden."

Für den Landesbetrieb bedeutet das, dass er sich nun nach einer Alternativfläche umsehen muss – "idealerweise außerhalb von Schutzgebieten, in jedem Fall aber bitte in enger Abstimmung mit uns", heißt es aus der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises.

Zudem erwartet der Kreis, dass der Landesbetrieb den im Wald und auf der geschützten Brache angerichteten Schaden unverzüglich bestmöglich ausgleicht, unter anderem durch eine entsprechende Aufbereitung der Fläche einschließlich einer Wiederaufforstung. Auch diese Wiederherstellungsmaßnahmen sollen eng mit der Naturschutzbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz abgestimmt werden. Beim Kreis hofft man, dass sich mit der Zeit auch wieder Orchideen auf der Fläche zeigen werden. "Das wird allerdings noch eine Weile dauern", weiß Klaus Adolphy von der UNB. Bußgeldverfahren werden zurzeit noch geprüft.

Autor:

Marjana Križnik aus Düsseldorf

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