Reusrather Bach / Locher Wiesen
Stadtverwaltung lädt Experten zum Austausch ein

Um die Thematik Reusrather Bach / Locher Wiesen nochmals mit der Bürgerinitiative und den Naturschutzverbänden zu erörtern, ruft die Stadtverwaltung kurzfristig eine Expertenrunde ein, bei der die zuständigen Behörden der Wasserwirtschaft aber auch des Naturschutzes an einen Tisch geholt werden. | Foto: Stefan Pollmanns
  • Um die Thematik Reusrather Bach / Locher Wiesen nochmals mit der Bürgerinitiative und den Naturschutzverbänden zu erörtern, ruft die Stadtverwaltung kurzfristig eine Expertenrunde ein, bei der die zuständigen Behörden der Wasserwirtschaft aber auch des Naturschutzes an einen Tisch geholt werden.
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Im Rahmen des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Langenfeld wurde am 20. August eine Unterschriftenliste einer Bürgerinitiative überreicht, die sich auf den aktuellen Zustand des Reusrather Baches im Bereich der Locher Wiesen bezieht. Die Stadtverwaltung hatte sich zu diesem Anliegen der Initiative bereits im Rahmen der Ausschuss-Sitzung geäußert und nimmt auch vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussionen nochmals Stellung.

Der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Ulrich Beul erklärt dazu: „Wir beobachten zum einen, dass bereits im Quellbereich weit vor den Locher Wiesen kein Wasser fließt. Dies ist eine Folge der aktuellen Trockenheit und im großen Kontext sicherlich mit dem Klimawandel zu verbinden. Dieser Zustand ist unabhängig von den Bauvorhaben in den Locher Wiesen und nicht auf eine Fehlplanung o.ä. zurückzuführen. Die Einleitungssituation aus dem alten Regenrückhaltebecken Locher Weg musste auf Vorgabe der übergeordneten Behörden aufgegeben werden und wurde mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Kreises Mettmann durch zwei neue Regenversickerungsbecken dem Stand der Technik entsprechend ersetzt.“

Sandgeprägtes Tieflandgewässer

Dies wurde auch im Umweltausschuss des Kreises Mettmann am 24. August nochmals eindeutig bestätigt. In einer dort beantworteten Anfrage hatte die Kreisverwaltung nochmals betont, dass es sich beim Reusrather Bach wie beim größten Teil der Langenfelder Gewässer um ein sandgeprägtes Tieflandgewässer handele, das typischer Weise in den Sommermonaten, insbesondere bei Hitzeperioden wie im August trockenfällt. In der Stellungnahme des Kreises hieß es am Montag außerdem, dass eine von der Bürgerinitiative und den Naturschutzverbänden geforderte Aufrechterhaltung einer ständigen Wasserführung durch die bisherigen Fehleinleitungen in den Reusrather Bach wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich nicht zu rechtfertigen wäre.

Vorgaben der übergeordneten Behörden umgesetzt

„Diese Stellungnahme unterstreicht nochmals, dass hier keine Fehlplanung durch die Stadtverwaltung Langenfeld vorliegt und die Entwässerung jetzt im Rahmen der Vorgaben erfolgt“, bewertet Ulrich Beul die Bestätigung des rechtmäßigen und vom Kreis angeordneten Vorgehens der Stadt Langenfeld vor Ort.

Runder Tisch

Um die Thematik nochmals mit der Initiative und den Naturschutzverbänden zu erörtern, ruft die Stadtverwaltung kurzfristig eine Expertenrunde ein, bei der die zuständigen Behörden der Wasserwirtschaft aber auch des Naturschutzes an einen Tisch geholt werden.


Zur Historie:


Die Quelle des Reusrather Bachs wird gespeist durch die Reusrather Gräben nahe der A3. Im Jahr 2010 wurde durch den BRW (Bergisch-Rheinischer- Wasserverband) eine Untersuchung vorgenommen mit dem Ergebnis, dass die Einleitungsmengen in den Reusrather Bach zu hoch sind. Es wurde bestimmt, dass diese Mengen zu reduzieren sind, um Überschwemmungen zu minimieren. Zusätzlich wurde die Auflage erteilt, die Einleitung von Regenwasser aus dem alten Regenrückhaltebecken (Locher Weg) aufzuheben, da das alte Becken nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprach und somit erneuert werden musste.

Überflutungsschutz nicht ausreichend

Mit Antragsstellung und Überprüfung der Genehmigungsunterlagen durch die Kreisverwaltung Mettmann (Untere Wasserbehörde, UWB) wurde festgestellt, dass die Größe des Beckens an der Nikolaus-Groß-Straße (Locher Wiesen) nicht für den Überflutungsschutz eines 100-jährigen Regenereignisses ausreicht. Das Becken selber konnte auf Grund der Flächenverfügbarkeit und des rechtskräftigen B-Planes an dieser Stelle nicht vergrößert werden.

Überlaufbecken

Aus diesem Grund entschloss sich die Stadt Langenfeld, ein Überlaufbecken (Locher Weg) nördlich des Reusrather Baches zu bauen. Die wasserrechtliche Genehmigung der UWB beinhaltet eine vollständige Beseitigung der alten Einleitungsstelle in das Gewässer „Reusrather Bach“. Somit wird das gesammelte Wasser gereinigt direkt dem Grundwasser zugeführt.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Damit kommt die Stadt Langenfeld den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach, das Gewässer vor Schadstoffeinträgen aus der Siedlungsentwässerung zu schützen und Überschwemmungen im Unterlauf des Reusrather Bachs zu minimieren.

Trockenheit zu berücksichtigen

Bei der sich vor Ort darstellenden Situation ist nicht nur die in diesem Jahr sondern auch die in den letzten Jahren herrschende Trockenheit zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Naturschutzverbände

Die Naturschutzverbände BUND Langenfeld, NABU Langenfeld und LNU Kreis Mettmann nehmen zu den Ausführungen der Stadt Stellung. Sie erklären, dass der Reusrather Bach über das inzwischen abgebrochene Regenrückhaltebecken auch bei längerer Trockenheit einen Zufluss von hauptsächlich klarem Drainage- oder Quellwasser hatte, der den Bach und die angrenzenden Landbiotope ab dieser Stelle am Leben hielt. Der für die Gewässerunterhaltung zuständige Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) habe zur Entwässerungsplanung der Locher Wiesen empfohlen, diesen Zufluss zu erhalten, weil er für den Bach selbst und das angrenzende Feuchtbiotop, das vom Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) als gesetzlich geschützt eingestuft wurde, lebenswichtig sei.

Drosselbauwerk

Nach Meinung der Umweltschutzverbände hätte die Stadt an Stelle der Verwirklichung eines zusätzlichen Versickerungsbeckens auf der Südseite des Baches lieber auf etwas Bebauung verzichtet und das vorhandene Becken nach Osten erweitert. Die Naturschutzverbände fordern, den oben genannten Trockenwetterzufluss zum Bach durch ein sogenanntes Drosselbauwerk zu erhalten, das die maximal zulässige Durchflussmenge zum Bach begrenzt und erst darüber hinausgehendes Wasser dem Versickerungsbecken zuführt. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass das zusätzliche Versickerungsbecken keinen negativen Einfluss auf Feuchtwiese und geschütztes Biotop hat.

Gelegenheit zum Austausch

Ulrich Beul betonte mit Blick auf das Statement noch einmal, dass die Naturschutzverbände selbstverständlich auch zu dem runden Experten Tisch eingeladen sind. Dann bestehe die Gelegenheit, sich in größerer Runde über das Thema auszutauschen.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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