B 229 n - eine endlose Geschichte

N 229 n - Eine endlose Geschichte – Vorstoß der IHK

Ich befürworte den Vorstoß der IHK Düsseldorf zusammen mit der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid die B 229 n für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden.

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt und diese Trassenführung ist zur Entlastung der betroffenen Straßen äußerst notwendig. Solingen ist die einzige große Stadt in der Bundesrepublik, die keinen eigenen Autobahnanschluss hat und den Verkehr über andere Städte ableitet.

Das Verfahren läuft mehr als 25 Jahre. Im Juli 2003 hat sich das Bundeskabinett ausdrücklich gegen die Aufnahme der B 229 n als vordringliche Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan ausgesprochen.

Am 03. August 2004 habe ich eine Antwort vom 30. 07. 2004 auf eine kleine Anfrage zur B 229 n von der Landesregierung erhalten. Die Fragen der FDP-Fraktion wurden beantwortet (siehe unten)

1. Für welchen Bedarf (vordringlicher Bedarf, weiterer Bedarf) ist die B 229 n vom Land Nordrhein-Westfalen im Aufstellungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden?

2. Trifft es zu, dass der Antrag der CDU-Bundestagsfraktion, die B 229 n im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes zu belassen, von der rot-grünen Bundestagsmehrheit abgelehnt worden ist?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung bis längstens im
Jahre 2010 die B 229 n zu fördern?

4. Wird die Landesregierung die B 229 n, nachdem diese nicht von der rot-grünen Mehrheit in Bund und Land im Rahmen des Bundes-verkehrswegeplans unterstützt wird, aus Landesmitteln oder in Verbindung mit GVFG-Mitteln finanzieren?

5. Wenn ja, -die Vollfinanzierung durch den Bund in der Höhe von 12,6 Millionen Euro ist durch den rot-grünen Mehrheitsbeschluss gekippt - welche Kosten kämen nunmehr auf das Land und die Städte und Solingen zu?

. Antworten des Ministers für Verkehr. Energie und Landesplanug

vom 30. Juli 2004 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundes zum Bundesverkehrswegeplan hat die Landesregierung NRW - auf der Grundlage der Kabinettentscheidung vom 13. Mai 2003 und nach der Unterrichtung der Mitglieder des Verkehrsausschusses - die B 229 n zur Aufnahme in die Stufe "Weiterer Bedarf" vorgeschlagen.
Zur Frage 2
Ja.
Zur Frage 3
Keine. Hierzu verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2.
Zu den Fragen 4 und 5
Nein. Die Förderung einer im Bundesverkehrswegeplan bzw. Bedarfsplan für die Bundesstraßen ausgewiesenen Maßnahmen aus GVFG-Mitteln* - auch wenn diese Ausweisung lediglich die Stufe "Weiterer Bedarf" betrifft - ist nicht zulässig.
* Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz

Bewertung der Antworten

Die Antworten der Landesregierung machen deutlich, dass die Notwendigkeit der Baumaßnahme B 229 n nicht gesehen wird und die Straße politisch nicht gewollt ist.

Die CDU/FDP- Regierung von 2005-2009 hätte alle Kraft daran setzen müssen, die B 229 n in Ihrer Regierungszeit zu realisieren. Der damalige Innenminister Dr. Ingo Wolf hat auf der geplanten Streckenführung einen symbolischen Spatenstich vorgenommen.

• Eine einmalige Chance wurde verpasst. Der damalige Baurat Otto Weber hatte sogar vorgeschlagen, das Projekt für 12,6 >Mio Euro mit eigenen finanziellen Mitteln anzufinanzieren. B 229 n -- "n" steht für nie!!!

Rolf D. Gassen

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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