Pflicht zur Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle wird geändert - endlich!!!

Rolf D. Gassen
Dipl. Betriebswirt
Ludoviciweg 7
40764 Langenfeld/Rhld.

Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung

Im Landeswassergesetz von NRW ist in § 61 a geregelt, dass alle Grundstückseigentümer/innen bis zum 31. 12. 2015 die Abwasserkanäle ihrer Häuser auf Dichtheit prüfen lassen müssen. In Langenfeld sind wegen des Trennsystems nur die Schmutzwasserleitungen betroffen.

Diese Regelung hat dazu geführt, dass eine große Anzahl von Abwassertechnikern ihre Chance zum Geld verdienen witterten und von Haus zu Haus zogen, um für ihre Prüfdienste zu werben und um Verträge zu schließen.

Häufig blieb es nicht bei der Prüfung. Festgestellte Undichtigkeiten wurden gleich zu hohen Kosten ( meist mehrere Tausend Euro) saniert. Mir ist aufgefallen, dass häufig Firmen von außerhalb unserer Stadt ihre Dienste anboten.

Ich freue mich, dass der Protest von vielen Bürgerinitiativen und Einzelpersonen nun dazu führt, dass diese unsinnige Regelung, insbesondere mit der Festsetzung einer Frist, durch Novellierung des Landeswassergesetzes von NRW ausgesetzt wird.

• Diese Gesetzesänderung kommt allerdings für die Bürger und Bürgerinnen zu spät, die bereits eine Dichtheitsprüfung haben vornehmen lassen. Dies verletzt den Vertrauensschutz.

Die Dichtigkeitsprüfung gehört in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden, da diese auch die Hoheit über ihre Abwassersatzung haben. Die Kommunen haben Beratungspflicht gegenüber ihren Bürgern und Bürgerinnen.

Rolf D. Gassen

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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