Falsches Signal für den Arbeitsmarkt und künftige Generationen

BKU und KKV - Versicherungsmathematische Abschläge statt Rente mit 63

Berlin-Monheim -

„Die Rentenreform der Großen Koalition setzt das falsche Signal“, betonten die Vorsitzenden des Bundes Katholischer Unternehmer e. V. (BKU) und des Verbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) heute in einer gemeinsamen Erklärung in Berlin. „Angesichts der demografischen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels brauchen wir jeden einzelnen Arbeitnehmer“, warnten Marie-Luise Dött MdB (BKU) und Bernd-M. Wehner (KKV). Die Möglichkeit zum abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbezug mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren konterkariere die erfolgreichen Bemühungen der vergangenen Jahre, den Menschen zu vermitteln, dass die steigende Lebenserwartung nicht einseitig der Zeit des Rentenbezugs zugeschlagen werden dürfe, sondern anteilig sowohl die Beitrags-, als auch die Rentenphase verlängern müsse.

In Folge der steigenden Ausgaben und der sinkenden Zahl von Beitragszahlern, die ja vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, steigen die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung. „Das kostet Arbeitsplätze und belastet die künftigen Generationen der Beitragszahler“, warnten Dött und Wehner. Angesichts der schon jetzt hohen Lohnzusatzkosten und der demografischen Entwicklung sei das katastrophal. Schließlich drohe auch in den anderen Zweigen der umlagefinanzierten Sozialversicherungen eine steigende Belastung. „Wir benötigen ganz im Gegenteil eine Entlastung künftiger Generationen und stabile Lohnzusatzkosten“, betonten sie.
Gerade weniger qualifizierten Beschäftigten drohe durch die zunehmende Beitragsbelastung der Löhne der Verlust ihrer Arbeitsplätze. „Das konterkariert die Anstrengungen zur Vermeidung von Altersarmut“, kritisierte Dött. Denn in Arbeitslosigkeit bestünden meist weder Spielräume zur privaten Vorsorge, noch würden Ansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung generiert.

Der abschlagsfreie vorzeitige Rentenbezug bedeute zugleich, dass Zuschläge bei Beschäftigung über 45 Versicherungsjahre hinaus wegfallen, warnte Dött. Es werde finanziell unattraktiv, länger zu arbeiten. Das stelle die Unternehmen vor große Probleme. „Wir brauchen flexible Lösungen für den Renteneintritt, mit Zu- und Abschlägen, die versicherungsmathematisch sauber finanziert sind“, forderte Dött. Dann könnten die Versicherten frei über den Zeitpunkt ihres Ruhestands entscheiden, ohne dass Dritte durch diese Entscheidung belastet würden.

Die Erhöhung der Rentenansprüche für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, begrüßten KKV und BKU ausdrücklich. „Die Erziehung von Kindern ist die entscheidende Grundlage für den Fortbestand unserer umlagefinanzierten Sozialversicherungen“, sagte Dött. „Diese versicherungsfremde Leistung muss jedoch von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler finanziert werden“, forderte Wehner, „nicht von den Beitragszahlern zur Gesetzlichen Rentenversicherung.“

Weitere Informationen erteilen BKU-Geschäftsführer Martin Wilde, Tel.: 0221/27237–0, Mobil: 0172/2341922, E-Mail: wilde@bku.de, und KKV-Geschäftsführer Joachim Hüpkes Tel.: 0201/ 87923-12.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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